ErwGr. 3

REG_2012_976 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 165/2011 über Abzüge von bestimmten, Spanien für 2011 und die darauf folgenden Jahre zugeteilten Fangquoten für Makrele wegen Überfischung im Jahr 2010

Am 21. Dezember 2011 informierten die spanischen Behörden die Kommission darüber, dass Spanien seine Fangquote für das Jahr 2011 nicht vollständig ausgeschöpft hat, und beantragten bei der Kommission, die nicht ausgeschöpften Mengen bei der Rückerstattung der überfischten Fangquote für Makrele im Jahr 2010 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 165/2011 zu berücksichtigen. Die nicht ausgeschöpfte Menge beläuft sich auf 5 755 Tonnen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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