Art. 30

REG_2012_978 · über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates

Verursachen die Einfuhren von Waren des Anhangs I des AEUV eine ernste Störung der Märkte der Union — insbesondere in einem oder mehreren Gebieten in äußerster Randlage — oder der Regulierungsmechanismen dieser Märkte oder drohen sie dies zu tun, so erlässt die Kommission unbeschadet des Abschnitts I dieses Kapitels von sich aus oder auf Antrag eines Mitgliedstaats nach Konsultierung des Ausschusses für die gemeinsame Marktorganisation für Agrar- beziehungsweise Fischereierzeugnisse nach dem Prüfverfahren des Artikels 39 Absatz 3 einen Durchführungsrechtsakt, mit dem sie die Präferenzregelungen für die betreffenden Waren aussetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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