ErwGr. 1

REG_2012_999 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius

Der Rat hat am 9. Oktober 2012 den Beschluss 2012/670/EU (1) über die Unterzeichnung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (im Folgenden „partnerschaftliches Fischereiabkommen“) angenommen. Das Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius(im Folgenden „Protokoll“) bildet einen integralen Bestandteil des partnerschaftlichen Fischereiabkommens.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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