ErwGr. 23

REG_2013_1022 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) hinsichtlich der Übertragung besonderer Aufgaben auf die Europäische Zentralbank gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013

Die EBA sollte mit entsprechenden finanziellen Mitteln und personellen Ressourcen ausgestattet werden, damit sie die ihr durch diese Verordnung übertragenen zusätzlichen Aufgaben angemessen erfüllen kann. Zu diesem Zweck sollten diese zusätzlichen Aufgaben bei dem in den Artikeln 63 und 64 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 vorgesehenen Verfahren für die Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans der EBA gebührend berücksichtigt werden. Die EBA sollte gewährleisten, dass höchste Effizienzstandards erfüllt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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