ErwGr. 4

REG_2013_1024 · zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank

Angesichts der aus der Finanzkrise der letzten Jahre zu ziehenden Lehren müssen — neben der Annahme eines verbesserten Regelungsrahmens der Union — die Aufsichtsbehörden gleichzeitig ihre Aufsicht verstärken und in der Lage sein, hoch komplexe und miteinander vernetzte Märkte und Institute zu überwachen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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