ErwGr. 13

REG_2013_1066 · zur Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nachdem Nutrilinks Sarl zwei Anträge gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung einer Kombination aus Thiamin, Riboflavin, Niacin, Pantothensäure, Pyridoxin, D-Biotin und Kürbiskernöl (Cucurbita pepo L.) im Hinblick auf den Erhalt eines normalen Haarwuchses (Fragen Nr. EFSA-Q-2012-00334 und Nr. EFSA-Q-2012-00335) (6) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte unter anderem folgenden Wortlaut: „Trägt zu größerer Haardichte bei“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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