ErwGr. 3

REG_2013_1072 · über die Statistik über die von monetären Finanzinstituten angewandten Zinssätze (Neufassung)

Die EZB ist gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die „ESZB-Satzung“) festgelegten Bedingungen verpflichtet, Verordnungen zu erlassen, insoweit dies zur Erfüllung der Aufgaben des ESZB erforderlich ist, die in der ESZB-Satzung definiert und in einigen gemäß Artikel 129 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom Rat verabschiedeten Bestimmungen festgelegt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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