Art. 9 – Aufhebung

REG_2013_1074 · über statistische Berichtspflichten von Postgiroämtern, die Einlagen von im Euro-Währungsgebiet ansässigen nicht monetären Finanzinstituten entgegennehmen

(1)Die Verordnung (EG) Nr. 1027/2006 (EZB/2006/8) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2015 aufgehoben.
(2)Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der Korrelationstabelle in Anhang IV zu lesen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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