ErwGr. 13

REG_2013_1138 · zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bitertanol, Chlorfenvinphos, Dodin und Vinclozolin in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Bezüglich Vinclozlin zeigt das von der Behörde erstellte Modell zur Bewertung des akuten und chronischen Risikos (5), dass ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet ist. Diese Verordnung sollte daher eine Übergangsregelung vorsehen, damit die Erzeugnisse, die vor der Anwendung dieser Verordnung vorschriftsmäßig hergestellt wurden, normal vermarktet, verarbeitet und verbraucht werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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