Art. 1

REG_2013_1236 · über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Güterwagen“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 321/2013 der Kommission

Die Verordnung (EU) Nr. 321/2013 wird wie folgt geändert:
1.Artikel 8 Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Nach einer einjährigen Übergangszeit nach Inkrafttreten dieser Verordnung muss für neu hergestellte Interoperabilitätskomponenten ‚Zugschlusssignale‘ die erforderliche EG-Konformitätserklärung vorliegen.“
2.Der Anhang wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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