Anhang II

REG_2013_1253 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:
(1)Im gesamten Wortlaut wird der Satz „Diese Codeliste darf von den Mitgliedstaaten nicht erweitert werden.“ durch den Satz „Für diese Codeliste sind nur die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Werte zulässig.“ ersetzt.
(2)Im gesamten Wortlaut wird in den Überschriften aller Tabellen, die Codelistenwerte festlegen, der Text „Zulässige Werte für die Codeliste“ ersetzt durch „Werte für die Codeliste“.
(3)In Abschnitt 1.1 werden folgende Gedankenstriche angefügt: „— ‚Mittlerer Wasserstand (MW)‘ (mean sea level (MSL)): die über einen Zeitraum von 19 Jahren an einer Gezeitenstation anhand von gewöhnlich stündlichen Messungen von einem zuvor festgelegten unveränderlichen Referenzabstand (Seekartennull) aus bestimmte mittlere Höhe des Meeresspiegels. — ‚Niedrigstmöglicher Gezeitenwasserstand‘ (lowest astronomical tide) (LAT): der niedrigste Gezeitenwasserstand, dessen Auftreten unter mittleren meteorologischen Bedingungen und für sämtliche Kombinationen astronomischer Stellungen vorhergesagt werden kann.“
(4)Abschnitt 1.3.3 wird wie folgt geändert: (a) Der zweite Gedankenstrich erhält folgende Fassung: „— Für die vertikale Komponente in der freien Atmosphäre sind der unter Verwendung der Internationalen Standardatmosphäre nach ISO 2533:1975 in Höhen konvertierte Barometerdruck oder andere lineare oder parametrische Referenzsysteme zu verwenden.
Werden andere parametrische Referenzsysteme verwendet, sind diese in einem zugänglichen Verweis mithilfe der EN ISO 19111-2:2012 zu beschreiben.“ (b) Folgende Gedankenstriche werden angefügt: „— Für die vertikale Komponente in Meeresgebieten mit deutlichem Tidenhub (Tidengewässer) ist der niedrigstmögliche Gezeitenwasserstand (LAT) als Referenzfläche zu verwenden. — Für die vertikale Komponente in Meeresgebieten ohne deutlichen Tidenhub, in offenen Ozeanen und faktisch in Gewässern mit einer Tiefe von mehr als 200 Metern ist der mittlere Wasserstand (MW) oder ein genau definierter Bezugspegel nahe MW als Referenzfläche zu verwenden.“
(a) Der zweite Gedankenstrich erhält folgende Fassung: „— Für die vertikale Komponente in der freien Atmosphäre sind der unter Verwendung der Internationalen Standardatmosphäre nach ISO 2533:1975 in Höhen konvertierte Barometerdruck oder andere lineare oder parametrische Referenzsysteme zu verwenden.
Werden andere parametrische Referenzsysteme verwendet, sind diese in einem zugänglichen Verweis mithilfe der EN ISO 19111-2:2012 zu beschreiben.“
„— Für die vertikale Komponente in der freien Atmosphäre sind der unter Verwendung der Internationalen Standardatmosphäre nach ISO 2533:1975 in Höhen konvertierte Barometerdruck oder andere lineare oder parametrische Referenzsysteme zu verwenden.
Werden andere parametrische Referenzsysteme verwendet, sind diese in einem zugänglichen Verweis mithilfe der EN ISO 19111-2:2012 zu beschreiben.“
(b) Folgende Gedankenstriche werden angefügt: „— Für die vertikale Komponente in Meeresgebieten mit deutlichem Tidenhub (Tidengewässer) ist der niedrigstmögliche Gezeitenwasserstand (LAT) als Referenzfläche zu verwenden. — Für die vertikale Komponente in Meeresgebieten ohne deutlichen Tidenhub, in offenen Ozeanen und faktisch in Gewässern mit einer Tiefe von mehr als 200 Metern ist der mittlere Wasserstand (MW) oder ein genau definierter Bezugspegel nahe MW als Referenzfläche zu verwenden.“
„— Für die vertikale Komponente in Meeresgebieten mit deutlichem Tidenhub (Tidengewässer) ist der niedrigstmögliche Gezeitenwasserstand (LAT) als Referenzfläche zu verwenden.
— Für die vertikale Komponente in Meeresgebieten ohne deutlichen Tidenhub, in offenen Ozeanen und faktisch in Gewässern mit einer Tiefe von mehr als 200 Metern ist der mittlere Wasserstand (MW) oder ein genau definierter Bezugspegel nahe MW als Referenzfläche zu verwenden.“
(5)Abschnitt 2.2 wird wie folgt geändert: (a) Der erste Absatz erhält folgende Fassung: „Um gerasterte Daten in INSPIRE verfügbar zu machen, ist eines der in den Abschnitten 2.2.1 und 2.2.2 beschriebenen Gitter mit feststehenden und eindeutig bestimmten Ortsangaben als Bezugssystem zur Georeferenzierung zu verwenden, sofern nicht eine der folgenden Bedingungen zutrifft: (1) Für einzelne Geodatenthemen können in den Anhängen II–IV andere Gitter festgelegt werden.
In diesem Fall müssen die Daten, die unter Verwendung eines solchen themenspezifischen Gitters ausgetauscht werden, Standards verwenden, in denen die Definition des Gitters entweder in den Daten enthalten oder durch einen Verweis verlinkt ist.
(2)Für Gitterreferenzen in Regionen außerhalb Kontinentaleuropas können die Mitgliedstaaten eigene Gitter bestimmen, die auf einem geodätischen Koordinatenreferenzsystem basieren, das dem ITRS und der Lambertschen flächentreuen Azimutalprojektion sowie den für das in Abschnitt 2.2.1 beschriebene Gitter dargelegten Grundsätzen entspricht.
In diesem Fall ist ein Identifikator für das Koordinatenreferenzsystem zu entwickeln.“ (b) Abschnitt 2.2.1 wird wie folgt geändert: (1) Der Titel wird ersetzt durch „Flächentreues Gitter“.
(2)Die Sätze „Das in diesem Abschnitt beschriebene Gitter dient als Bezugssystem zur Georeferenzierung, wenn Gitter mit feststehenden und eindeutig bestimmten Ortsangaben flächentreuer Gitterzellen erforderlich sind.“ und „Der Referenzpunkt einer Gitterzelle ist die untere linke Ecke der Gitterzelle.“ werden gestrichen.
(c) Abschnitt 2.2.2 erhält folgende Fassung: „2.2.2.
Geografisches Gitter mit Zonenaufteilung 1.
Werden gerasterte Daten unter Verwendung der in Abschnitt 1.3 dieses Anhangs beschriebenen geodätischen Daten geliefert, kann das in diesem Abschnitt beschriebene Gitter mit Mehrfachauflösung als Bezugssystem zur Georeferenzierung verwendet werden. 2.
Die Rasterebenen sind in Tabelle 1 definiert. 3.
Das Gitter basiert auf dem geodätischen Koordinatenreferenzsystem ETRS89-GRS80. 4.
Der Ursprung des Gitters deckt sich mit dem Schnittpunkt des Äquators mit dem Greenwich-Meridian (GRS80-Länge λ = 0, GRS80-Breite φ = 0). 5.
Die Ausrichtung des Gitters ist Süd-Nord und West-Ost entsprechend dem durch die Meridiane und Breitenkreise des GRS80-Ellipsoids definierten Netz. 6.
Für Gitterreferenzen in Regionen außerhalb Kontinentaleuropas können die Datenanbieter eigene Gitter bestimmen, die auf einem geodätischen Koordinatenreferenzsystem basieren, das dem ITRS sowie den für das europaweite Grid_ETRS89-GRS80zn dargelegten Grundsätzen entspricht.
In diesem Fall sind ein Identifikator für das Koordinatenreferenzsystem und ein entsprechender Identifikator für das Gitter zu entwickeln. 7.
Dieses Gitter ist in Zonen zu unterteilen.
Das Nord-Süd-Raster des Gitters muss einen gleichmäßigen Winkelabstand aufweisen.
Das West-Ost-Raster des Gitters ergibt sich durch Multiplikation des Winkelabstands mit dem in Tabelle 1 festgelegten Faktor der Zone. 8.
Das Gitter ist als Grid_ETRS89-GRS80z n_res zu bezeichnen, wobei n der in Tabelle 1 angegebenen Nummer der Zone und res der dort angegebenen Zellgröße in Winkeleinheiten entspricht.
Tabelle 1 Gemeinsames Grid_ETRS89-GRS80: Breitenabstand (Rasterebene) und Längenabstand für jede Zone Rasterebenen BREITENABSTAND (Bogensekunden) LÄNGENABSTAND (Bogensekunden) Zellengröße Zone 1 (Breite 0°–50°) Zone 2 (Breite 50°–70°) Zone 3 (Breite 70°–75°) Zone 4 (Breite 75°–80°) Zone 5 (Breite 80°–90°) EBENE 0 3 600 3 600 7 200 10 800 14 400 21 600 1 ° EBENE 1 3 000 3 000 6 000 9 000 12 000 18 000 50 ′ EBENE 2 1 800 1 800 3 600 5 400 7 200 10 800 30 ′ EBENE 3 1 200 1 200 2 400 3 600 4 800 7 200 20 ′ EBENE 4 600 600 1 200 1 800 2 400 3 600 10 ′ EBENE 5 300 300 600 900 1 200 1 800 5 ′ EBENE 6 120 120 240 360 480 720 2 ′ EBENE 7 60 60 120 180 240 360 1 ′ EBENE 8 30 30 60 90 120 180 30 ″ EBENE 9 15 15 30 45 60 90 15 ″ EBENE 10 5 5 10 15 20 30 5 ″ EBENE 11 3 3 6 9 12 18 3 ″ EBENE 12 1,5 1,5 3 4,5 6 9 1 500 ms EBENE 13 1 1 2 3 4 6 1 000 ms EBENE 14 0,75 0,75 1,5 2,25 3 4,5 750 ms EBENE 15 0,5 0,5 1 1,5 2 3 500 ms EBENE 16 0,3 0,3 0,6 0,9 1,2 1,8 300 ms EBENE 17 0,15 0,15 0,3 0,45 0,6 0,9 150 ms EBENE 18 0,1 0,1 0,2 0,3 0,4 0,6 100 ms EBENE 19 0,075 0,075 0,15 0,225 0,3 0,45 75 ms EBENE 20 0,03 0,03 0,06 0,09 0,12 0,18 30 ms EBENE 21 0,015 0,015 0,03 0,045 0,06 0,09 15 ms EBENE 22 0,01 0,01 0,02 0,03 0,04 0,06 10 ms EBENE 23 0,0075 0,0075 0,015 0,0225 0,03 0,045 7 500 μs EBENE 24 0,003 0,003 0,006 0,009 0,012 0,018 3 000 μs FAKTOR — 1 2 3 4 6 —“
(a) Der erste Absatz erhält folgende Fassung: „Um gerasterte Daten in INSPIRE verfügbar zu machen, ist eines der in den Abschnitten 2.2.1 und 2.2.2 beschriebenen Gitter mit feststehenden und eindeutig bestimmten Ortsangaben als Bezugssystem zur Georeferenzierung zu verwenden, sofern nicht eine der folgenden Bedingungen zutrifft: (1) Für einzelne Geodatenthemen können in den Anhängen II–IV andere Gitter festgelegt werden.
In diesem Fall müssen die Daten, die unter Verwendung eines solchen themenspezifischen Gitters ausgetauscht werden, Standards verwenden, in denen die Definition des Gitters entweder in den Daten enthalten oder durch einen Verweis verlinkt ist.
(2)Für Gitterreferenzen in Regionen außerhalb Kontinentaleuropas können die Mitgliedstaaten eigene Gitter bestimmen, die auf einem geodätischen Koordinatenreferenzsystem basieren, das dem ITRS und der Lambertschen flächentreuen Azimutalprojektion sowie den für das in Abschnitt 2.2.1 beschriebene Gitter dargelegten Grundsätzen entspricht.
In diesem Fall ist ein Identifikator für das Koordinatenreferenzsystem zu entwickeln.“
(1)Für einzelne Geodatenthemen können in den Anhängen II–IV andere Gitter festgelegt werden.
In diesem Fall müssen die Daten, die unter Verwendung eines solchen themenspezifischen Gitters ausgetauscht werden, Standards verwenden, in denen die Definition des Gitters entweder in den Daten enthalten oder durch einen Verweis verlinkt ist.
(2)Für Gitterreferenzen in Regionen außerhalb Kontinentaleuropas können die Mitgliedstaaten eigene Gitter bestimmen, die auf einem geodätischen Koordinatenreferenzsystem basieren, das dem ITRS und der Lambertschen flächentreuen Azimutalprojektion sowie den für das in Abschnitt 2.2.1 beschriebene Gitter dargelegten Grundsätzen entspricht.
In diesem Fall ist ein Identifikator für das Koordinatenreferenzsystem zu entwickeln.“
(b) Abschnitt 2.2.1 wird wie folgt geändert: (1) Der Titel wird ersetzt durch „Flächentreues Gitter“.
(2)Die Sätze „Das in diesem Abschnitt beschriebene Gitter dient als Bezugssystem zur Georeferenzierung, wenn Gitter mit feststehenden und eindeutig bestimmten Ortsangaben flächentreuer Gitterzellen erforderlich sind.“ und „Der Referenzpunkt einer Gitterzelle ist die untere linke Ecke der Gitterzelle.“ werden gestrichen.
(1)Der Titel wird ersetzt durch „Flächentreues Gitter“.
(2)Die Sätze „Das in diesem Abschnitt beschriebene Gitter dient als Bezugssystem zur Georeferenzierung, wenn Gitter mit feststehenden und eindeutig bestimmten Ortsangaben flächentreuer Gitterzellen erforderlich sind.“ und „Der Referenzpunkt einer Gitterzelle ist die untere linke Ecke der Gitterzelle.“ werden gestrichen.
(c) Abschnitt 2.2.2 erhält folgende Fassung: „2.2.2.
Geografisches Gitter mit Zonenaufteilung 1.
Werden gerasterte Daten unter Verwendung der in Abschnitt 1.3 dieses Anhangs beschriebenen geodätischen Daten geliefert, kann das in diesem Abschnitt beschriebene Gitter mit Mehrfachauflösung als Bezugssystem zur Georeferenzierung verwendet werden. 2.
Die Rasterebenen sind in Tabelle 1 definiert. 3.
Das Gitter basiert auf dem geodätischen Koordinatenreferenzsystem ETRS89-GRS80. 4.
Der Ursprung des Gitters deckt sich mit dem Schnittpunkt des Äquators mit dem Greenwich-Meridian (GRS80-Länge λ = 0, GRS80-Breite φ = 0). 5.
Die Ausrichtung des Gitters ist Süd-Nord und West-Ost entsprechend dem durch die Meridiane und Breitenkreise des GRS80-Ellipsoids definierten Netz. 6.
Für Gitterreferenzen in Regionen außerhalb Kontinentaleuropas können die Datenanbieter eigene Gitter bestimmen, die auf einem geodätischen Koordinatenreferenzsystem basieren, das dem ITRS sowie den für das europaweite Grid_ETRS89-GRS80zn dargelegten Grundsätzen entspricht.
In diesem Fall sind ein Identifikator für das Koordinatenreferenzsystem und ein entsprechender Identifikator für das Gitter zu entwickeln. 7.
Dieses Gitter ist in Zonen zu unterteilen.
Das Nord-Süd-Raster des Gitters muss einen gleichmäßigen Winkelabstand aufweisen.
Das West-Ost-Raster des Gitters ergibt sich durch Multiplikation des Winkelabstands mit dem in Tabelle 1 festgelegten Faktor der Zone. 8.
Das Gitter ist als Grid_ETRS89-GRS80z n_res zu bezeichnen, wobei n der in Tabelle 1 angegebenen Nummer der Zone und res der dort angegebenen Zellgröße in Winkeleinheiten entspricht.
Tabelle 1 Gemeinsames Grid_ETRS89-GRS80: Breitenabstand (Rasterebene) und Längenabstand für jede Zone Rasterebenen BREITENABSTAND (Bogensekunden) LÄNGENABSTAND (Bogensekunden) Zellengröße Zone 1 (Breite 0°–50°) Zone 2 (Breite 50°–70°) Zone 3 (Breite 70°–75°) Zone 4 (Breite 75°–80°) Zone 5 (Breite 80°–90°) EBENE 0 3 600 3 600 7 200 10 800 14 400 21 600 1 ° EBENE 1 3 000 3 000 6 000 9 000 12 000 18 000 50 ′ EBENE 2 1 800 1 800 3 600 5 400 7 200 10 800 30 ′ EBENE 3 1 200 1 200 2 400 3 600 4 800 7 200 20 ′ EBENE 4 600 600 1 200 1 800 2 400 3 600 10 ′ EBENE 5 300 300 600 900 1 200 1 800 5 ′ EBENE 6 120 120 240 360 480 720 2 ′ EBENE 7 60 60 120 180 240 360 1 ′ EBENE 8 30 30 60 90 120 180 30 ″ EBENE 9 15 15 30 45 60 90 15 ″ EBENE 10 5 5 10 15 20 30 5 ″ EBENE 11 3 3 6 9 12 18 3 ″ EBENE 12 1,5 1,5 3 4,5 6 9 1 500 ms EBENE 13 1 1 2 3 4 6 1 000 ms EBENE 14 0,75 0,75 1,5 2,25 3 4,5 750 ms EBENE 15 0,5 0,5 1 1,5 2 3 500 ms EBENE 16 0,3 0,3 0,6 0,9 1,2 1,8 300 ms EBENE 17 0,15 0,15 0,3 0,45 0,6 0,9 150 ms EBENE 18 0,1 0,1 0,2 0,3 0,4 0,6 100 ms EBENE 19 0,075 0,075 0,15 0,225 0,3 0,45 75 ms EBENE 20 0,03 0,03 0,06 0,09 0,12 0,18 30 ms EBENE 21 0,015 0,015 0,03 0,045 0,06 0,09 15 ms EBENE 22 0,01 0,01 0,02 0,03 0,04 0,06 10 ms EBENE 23 0,0075 0,0075 0,015 0,0225 0,03 0,045 7 500 μs EBENE 24 0,003 0,003 0,006 0,009 0,012 0,018 3 000 μs FAKTOR — 1 2 3 4 6 —“
1.
Werden gerasterte Daten unter Verwendung der in Abschnitt 1.3 dieses Anhangs beschriebenen geodätischen Daten geliefert, kann das in diesem Abschnitt beschriebene Gitter mit Mehrfachauflösung als Bezugssystem zur Georeferenzierung verwendet werden.
2.
Die Rasterebenen sind in Tabelle 1 definiert.
3.
Das Gitter basiert auf dem geodätischen Koordinatenreferenzsystem ETRS89-GRS80.
4.
Der Ursprung des Gitters deckt sich mit dem Schnittpunkt des Äquators mit dem Greenwich-Meridian (GRS80-Länge λ = 0, GRS80-Breite φ = 0).
5.
Die Ausrichtung des Gitters ist Süd-Nord und West-Ost entsprechend dem durch die Meridiane und Breitenkreise des GRS80-Ellipsoids definierten Netz.
6.
Für Gitterreferenzen in Regionen außerhalb Kontinentaleuropas können die Datenanbieter eigene Gitter bestimmen, die auf einem geodätischen Koordinatenreferenzsystem basieren, das dem ITRS sowie den für das europaweite Grid_ETRS89-GRS80zn dargelegten Grundsätzen entspricht.
In diesem Fall sind ein Identifikator für das Koordinatenreferenzsystem und ein entsprechender Identifikator für das Gitter zu entwickeln.
7.
Dieses Gitter ist in Zonen zu unterteilen.
Das Nord-Süd-Raster des Gitters muss einen gleichmäßigen Winkelabstand aufweisen.
Das West-Ost-Raster des Gitters ergibt sich durch Multiplikation des Winkelabstands mit dem in Tabelle 1 festgelegten Faktor der Zone.
8.
Das Gitter ist als Grid_ETRS89-GRS80z n_res zu bezeichnen, wobei n der in Tabelle 1 angegebenen Nummer der Zone und res der dort angegebenen Zellgröße in Winkeleinheiten entspricht.
Tabelle 1 Gemeinsames Grid_ETRS89-GRS80: Breitenabstand (Rasterebene) und Längenabstand für jede Zone Rasterebenen BREITENABSTAND (Bogensekunden) LÄNGENABSTAND (Bogensekunden) Zellengröße Zone 1 (Breite 0°–50°) Zone 2 (Breite 50°–70°) Zone 3 (Breite 70°–75°) Zone 4 (Breite 75°–80°) Zone 5 (Breite 80°–90°) EBENE 0 3 600 3 600 7 200 10 800 14 400 21 600 1 ° EBENE 1 3 000 3 000 6 000 9 000 12 000 18 000 50 ′ EBENE 2 1 800 1 800 3 600 5 400 7 200 10 800 30 ′ EBENE 3 1 200 1 200 2 400 3 600 4 800 7 200 20 ′ EBENE 4 600 600 1 200 1 800 2 400 3 600 10 ′ EBENE 5 300 300 600 900 1 200 1 800 5 ′ EBENE 6 120 120 240 360 480 720 2 ′ EBENE 7 60 60 120 180 240 360 1 ′ EBENE 8 30 30 60 90 120 180 30 ″ EBENE 9 15 15 30 45 60 90 15 ″ EBENE 10 5 5 10 15 20 30 5 ″ EBENE 11 3 3 6 9 12 18 3 ″ EBENE 12 1,5 1,5 3 4,5 6 9 1 500 ms EBENE 13 1 1 2 3 4 6 1 000 ms EBENE 14 0,75 0,75 1,5 2,25 3 4,5 750 ms EBENE 15 0,5 0,5 1 1,5 2 3 500 ms EBENE 16 0,3 0,3 0,6 0,9 1,2 1,8 300 ms EBENE 17 0,15 0,15 0,3 0,45 0,6 0,9 150 ms EBENE 18 0,1 0,1 0,2 0,3 0,4 0,6 100 ms EBENE 19 0,075 0,075 0,15 0,225 0,3 0,45 75 ms EBENE 20 0,03 0,03 0,06 0,09 0,12 0,18 30 ms EBENE 21 0,015 0,015 0,03 0,045 0,06 0,09 15 ms EBENE 22 0,01 0,01 0,02 0,03 0,04 0,06 10 ms EBENE 23 0,0075 0,0075 0,015 0,0225 0,03 0,045 7 500 μs EBENE 24 0,003 0,003 0,006 0,009 0,012 0,018 3 000 μs FAKTOR — 1 2 3 4 6 —“
Rasterebenen BREITENABSTAND (Bogensekunden) LÄNGENABSTAND (Bogensekunden) Zellengröße
Zone 1 (Breite 0°–50°) Zone 2 (Breite 50°–70°) Zone 3 (Breite 70°–75°) Zone 4 (Breite 75°–80°) Zone 5 (Breite 80°–90°)
EBENE 0 3 600 3 600 7 200 10 800 14 400 21 600 1 °
EBENE 1 3 000 3 000 6 000 9 000 12 000 18 000 50 ′
EBENE 2 1 800 1 800 3 600 5 400 7 200 10 800 30 ′
EBENE 3 1 200 1 200 2 400 3 600 4 800 7 200 20 ′
EBENE 4 600 600 1 200 1 800 2 400 3 600 10 ′
EBENE 5 300 300 600 900 1 200 1 800 5 ′
EBENE 6 120 120 240 360 480 720 2 ′
EBENE 7 60 60 120 180 240 360 1 ′
EBENE 8 30 30 60 90 120 180 30 ″
EBENE 9 15 15 30 45 60 90 15 ″
EBENE 10 5 5 10 15 20 30 5 ″
EBENE 11 3 3 6 9 12 18 3 ″
EBENE 12 1,5 1,5 3 4,5 6 9 1 500 ms
EBENE 13 1 1 2 3 4 6 1 000 ms
EBENE 14 0,75 0,75 1,5 2,25 3 4,5 750 ms
EBENE 15 0,5 0,5 1 1,5 2 3 500 ms
EBENE 16 0,3 0,3 0,6 0,9 1,2 1,8 300 ms
EBENE 17 0,15 0,15 0,3 0,45 0,6 0,9 150 ms
EBENE 18 0,1 0,1 0,2 0,3 0,4 0,6 100 ms
EBENE 19 0,075 0,075 0,15 0,225 0,3 0,45 75 ms
EBENE 20 0,03 0,03 0,06 0,09 0,12 0,18 30 ms
EBENE 21 0,015 0,015 0,03 0,045 0,06 0,09 15 ms
EBENE 22 0,01 0,01 0,02 0,03 0,04 0,06 10 ms
EBENE 23 0,0075 0,0075 0,015 0,0225 0,03 0,045 7 500 μs
EBENE 24 0,003 0,003 0,006 0,009 0,012 0,018 3 000 μs
FAKTOR — 1 2 3 4 6 —“
(6)Abschnitt 4 erhält folgende Fassung: „4.
VERWALTUNGSEINHEITEN (ADMINISTRATIVE UNITS) 4.1.
Aufbau des Geodatenthemas ‚Verwaltungseinheiten‘ Die für das Geodatenthema ‚Verwaltungseinheiten‘ festgelegten Objektarten werden in folgende Gruppen unterteilt: — Verwaltungseinheiten (Administrative Units) — Meereseinheiten (Maritime Units) 4.2.
Verwaltungseinheiten 4.2.1.
Objektarten Das Paket Verwaltungseinheiten enthält die folgenden Objektarten: — Verwaltungsgrenze — Verwaltungseinheit — Kondominium 4.2.1.1.
Verwaltungsgrenze (AdministrativeBoundary) Eine Grenzlinie zwischen Verwaltungseinheiten.
Attribute der Objektart AdministrativeBoundary Attribut Definition Typ Voidability beginLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.
DateTime voidable Country Aus zwei Zeichen bestehender Ländercode wie in den Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen des Amtes für Veröffentlichungen der EU festgelegt.
CountryCode endLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.
DateTime voidable Geometry Geometrische Darstellung der Grenzlinie.
GM_Curve inspireId Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.
Identifier legalStatus Rechtsstatus dieser Verwaltungsgrenze.
LegalStatusValue voidable nationalLevel Hierarchieebenen aller angrenzenden Verwaltungseinheiten, an denen diese Grenze Anteil hat.
AdministrativeHierarchyLevel technicalStatus Technischer Status der Verwaltungsgrenze.
TechnicalStatusValue voidable Assoziationsrollen der Objektart AdministrativeBoundary Assoziationsrolle Definition Typ Voidability admUnit Die Verwaltungseinheiten, die durch diese Verwaltungsgrenze voneinander getrennt werden.
AdministrativeUnit voidable 4.2.1.2.
Verwaltungseinheit (AdministrativeUnit) Verwaltungseinheit, in der ein Mitgliedstaat Hoheitsbefugnisse für die lokale, regionale und nationale Verwaltung hat und/oder ausübt.
Attribute der Objektart AdministrativeUnit Attribut Definition Typ Voidability beginLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.
DateTime voidable country Aus zwei Zeichen bestehender Ländercode wie in den Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen des Amtes für Veröffentlichungen der EU festgelegt.
CountryCode endLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.
DateTime voidable geometry Geometrische Darstellung der Verwaltungseinheit.
GM_MultiSurface inspireId Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.
Identifier name Amtliche nationale geografische Bezeichnung der Verwaltungseinheit, bei Bedarf in mehreren Sprachen.
GeographicalName nationalCode Thematischer Identifikator, der mit den in den einzelnen Ländern festgelegten Kennungen für Verwaltungseinheiten übereinstimmt.
CharacterString nationalLevel Hierarchieebene der Verwaltungseinheit innerhalb der nationalen Verwaltungshierarchie des Landes, der die Verwaltungseinheit angehört.
AdministrativeHierarchyLevel nationalLevelName Nationale Bezeichnung der Verwaltungshierarchieebene, der die Verwaltungseinheit angehört.
LocalisedCharacterString voidable residenceOfAuthority Zentrum der nationalen oder lokalen Verwaltung.
ResidenceOfAuthority voidable Assoziationsrollen der Objektart AdministrativeUnit Assoziationsrolle Definition Typ Voidability administeredBy Einheit auf der gleichen Verwaltungshierarchieebene des Landes, die diese Einheit verwaltet.
AdministrativeUnit voidable boundary Verwaltungsgrenzen zwischen dieser Verwaltungseinheit und allen angrenzenden Einheiten.
AdministrativeBoundary voidable coAdminister Verwaltungseinheit, die sich auf der gleichen Verwaltungshierarchieebene des Landes befindet und gemeinsam von dieser Verwaltungseinheit verwaltet wird.
AdministrativeUnit voidable condominium Kondominium, das von dieser Verwaltungseinheit verwaltet wird.
Kondominium voidable lowerLevelUnit Einheiten auf einer niedrigeren Verwaltungshierarchieebene, die von dieser Verwaltungseinheit verwaltet werden.
AdministrativeUnit voidable upperLevelUnit Einheit auf einer höheren Verwaltungshierarchieebene, die diese Verwaltungseinheit verwaltet.
AdministrativeUnit voidable Einschränkungen der Objektart AdministrativeUnit Die Assoziationsrolle Kondominium ist nur anwendbar für Verwaltungseinheiten, die eine Verwaltungseinheit erster Ordnung (nationalLevel) sind (Landesebene).
Einheiten der untersten Verwaltungshierarchieebene können nicht auf Einheiten niedrigerer Ebenen verweisen.
Einheiten der höchsten Verwaltungshierarchieebene können nicht auf Einheiten höherer Ebenen verweisen. 4.2.1.3.
Kondominium (Condominium) Ein Verwaltungsgebiet, das unabhängig von einer nationalen Gebietsaufteilung geschaffen wurde und von zwei oder mehr Ländern verwaltet wird.
Attribute der Objektart Condominium Attribut Definition Typ Voidability beginLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.
DateTime voidable endLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.
DateTime voidable geometry Geometrische Darstellung des Kondominiums.
GM_MultiSurface inspireId Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.
Identifier name Amtliche geografische Bezeichnung des Kondominiums, bei Bedarf in mehreren Sprachen.
GeographicalName voidable Assoziationsrollen der Objektart Condominium Assoziationsrolle Definition Typ Voidability admUnit Verwaltungseinheit, die das Kondominium verwaltet.
AdministrativeUnit voidable 4.2.2.
Datentypen 4.2.2.1.
Sitz der Behörde (ResidenceOfAuthority) Datentyp, der die Bezeichnung und Lage eines Behördensitzes angibt.
Attribute des Datentyps ResidenceOfAuthority Attribut Definition Typ Voidability geometry Lage des Behördensitzes.
GM_Point voidable name Bezeichnung des Behördensitzes.
GeographicalName 4.2.3.
Enumerationen 4.2.3.1.
Rechtsstatus (LegalStatusValue) Beschreibung des Rechtsstatus von Verwaltungsgrenzen.
Zulässige Werte für die Enumeration LegalStatusValue Wert Definition agreed Geometrisch abgestimmte (‚edge-matched‘) Grenze wurde zwischen den benachbarten Verwaltungseinheiten vereinbart und ist nun festgelegt. notAgreed Geometrisch abgestimmte (‚edge-matched‘) Grenze wurde noch nicht zwischen den benachbarten Verwaltungseinheiten vereinbart und wird möglicherweise noch geändert. 4.2.3.2.
Technischer Status (TechnicalStatusValue) Beschreibung des technischen Status von Verwaltungsgrenzen.
Zulässige Werte für die Enumeration TechnicalStatusValue Wert Definition edgeMatched Grenzen benachbarter Verwaltungseinheiten haben denselben Koordinatensatz. notEdgeMatched Grenzen benachbarter Verwaltungseinheiten haben nicht denselben Koordinatensatz. 4.2.4.
Codelisten 4.2.4.1.
Verwaltungshierarchieebene (AdministrativeHierarchyLevel) Die Ebenen in der nationalen Verwaltungshierarchie.
Diese Codeliste stellt die entsprechende Ebene innerhalb der hierarchischen Pyramide der Verwaltungsstrukturen auf der Grundlage einer geometrischen Aggregation von Gebieten dar und beschreibt nicht notwendigerweise eine Rangfolge zwischen den beteiligten Verwaltungsbehörden.
Diese Codeliste ist in einem gemeinsamen Codelisten-Register zu führen. 4.3.
Meereseinheiten 4.3.1.
Objektarten Die Gruppe ‚Meereseinheiten‘ enthält die folgenden Objektarten: — Basislinie — Seegrenze — Meereszone 4.3.1.1.
Basislinie (Baseline) Linie, von der aus die Außengrenzen des Küstenmeeres und bestimmte andere äußere Grenzen gemessen werden.
Attribute der Objektart Baseline Attribut Definition Typ Voidability inspireId Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.
Identifier beginLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.
DateTime voidable endLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.
DateTime voidable Assoziationsrollen der Objektart Baseline Assoziationsrolle Definition Typ Voidability segment Segment einer Basislinie.
BaselineSegment 4.3.1.2.
Seegrenze (MaritimeBoundary) Eine Linie, die die Trennung jeglicher Arten von seerechtlichen Zuständigkeitsbereichen darstellt.
Attribute der Objektart MaritimeBoundary Attribut Definition Typ Voidability inspireId Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.
Identifier geometry Geometrische Darstellung der Seegrenze.
GM_Curve country Land, zu dem die von dieser Seegrenze abgetrennte Meereszone gehört.
CountryCode legalStatus Rechtsstatus dieser Seegrenze.
LegalStatusValue voidable technicalStatus Technischer Status der Seegrenze.
TechnicalStatusValue voidable beginLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.
DateTime voidable endLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.
DateTime voidable 4.3.1.3.
Meereszone (MaritimeZone) Ein durch internationale Verträge und Übereinkommen abgegrenzter Seestreifen, in dem ein Küstenstaat Hoheitsbefugnisse ausübt.
Attribute der Objektart MaritimeZone Attribut Definition Typ Voidability inspireId Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.
Identifier geometry Geometrische Darstellung der Meereszone.
GM_MultiSurface zoneType Art der Meereszone.
MaritimeZoneTypeValue country Land, zu dem diese Meereszone gehört.
CountryCode name Bezeichnung(en) der Meereszone.
GeographicalName voidable beginLifeSpanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.
DateTime voidable endLifeSpanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.
DateTime voidable Assoziationsrollen der Objektart MaritimeZone Assoziationsrolle Definition Typ Voidability baseline Für die Abgrenzung dieser Meereszone verwendete Basislinie oder Basislinien.
Basislinie voidable boundary Grenze oder Grenzen dieser Meereszone.
MaritimeBoundary voidable 4.3.2.
Datentypen 4.3.2.1.
Basisliniensegment (BaselineSegment) Segment der Basislinie, von der aus die Außengrenzen des Küstenmeeres und bestimmte andere äußere Grenzen gemessen werden.
Attribute des Datentyps BaselineSegment Attribut Definition Typ Voidability geometry Geometrische Darstellung des Basisliniensegments.
GM_Curve segmentType Die für dieses Segment verwendete Art der Basislinie.
BaselineSegmentTypeValue 4.3.3.
Codelisten 4.3.3.1.
Art des Basisliniensegments (BaselineSegmentTypeValue) Die zur Messung der Breite des Küstenmeeres verwendeten Arten von Basislinien.
Für diese Codeliste sind nur die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Werte zulässig.
Werte für die Codeliste BaselineSegmentTypeValue Wert Bezeichnung Definition normal normal Die normale Basislinie für die Messung der Breite des Küstenmeers ist die auf vom Küstenstaat offiziell anerkannten großmaßstäbigen Seekarten eingetragene Niedrigwasserlinie entlang der Küste. straight gerade Die Basislinie für die Messung der Breite des Küstenmeeres ist die durch Verbindung geeigneter Punkte entstandene gerade Basislinie. archipelagic Archipel- Die Basislinie für die Messung der Breite des Küstenmeeres ist die gerade Basislinie, die die äußersten Punkte der äußersten Inseln und trockenfallenden Riffe verbindet. 4.3.3.2.
Art der Meereszone (MaritimeZoneTypeValue) Art der Meereszone.
Für diese Codeliste sind nur die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Werte zulässig.
Werte für die Codeliste MaritimeZoneTypeValue Wert Bezeichnung Definition internalWaters Innere Gewässer Die Gewässer auf der Landseite der Basislinien des Küstenmeeres eines Küstenstaats. territorialSea Küstenmeer Ein Seestreifen mit einer festgelegten Breite von höchsten 12 Seemeilen, gemessen ab den nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen bestimmten Basislinien. contiguousZone Anschlusszone Eine an ein Küstenmeer eines Küstenstaats angrenzende Zone, die sich nicht weiter als 24 Seemeilen ab den Basislinien erstreckt, von denen aus die Breite des Küstenmeeres gemessen wird. exclusiveEconomicZone Ausschließliche Wirtschaftszone Ein Gebiet jenseits des Küstenmeeres eines Küstenstaats, in dem eine besondere rechtliche Regelung gilt, wonach die Rechte und Hoheitsbefugnisse des Küstenstaats und die Rechte und Befugnisse anderer Staaten den einschlägigen Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen unterliegen. continentalShelf Festlandsockel Eine Meereszone jenseits eines Küstenmeeres eines Küstenstaats, deren seewärtige Grenze sich nach den Festlegungen in Artikel 76 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen bestimmt. 4.4.
Themenspezifische Anforderungen 1.
Jede Instanz der Objektart AdministrativeUnit muss – mit Ausnahme der Einheiten, die einen Mitgliedstaat und mitverwaltete Einheiten repräsentieren – auf genau eine Einheit einer höheren Ebene der Verwaltungshierarchie verweisen.
Diese Verbindung wird durch die Assoziationsrolle upperLevelUnit der Objektart AdministrativeUnit ausgedrückt. 2.
Jede Instanz der Objektart AdministrativeUnit muss – mit Ausnahme derer auf der untersten Ebene – auf ihre zugehörigen Einheiten in niedrigeren Ebenen verweisen.
Diese Verbindung wird durch die Assoziationsrolle lowerLevelUnit der Objektart AdministrativeUnit ausgedrückt. 3.
Wird eine Verwaltungseinheit durch zwei oder mehr andere Verwaltungseinheiten mitverwaltet, so ist die Assoziationsrolle administeredBy zu verwenden.
Für die Einheiten, die diese Einheit mitverwalten, gilt die Assoziationsrolle coAdminister. 4.
Verwaltungseinheiten, die sich auf derselben Ebene der Verwaltungshierarchie befinden, dürfen sich konzeptionell keine Gebiete teilen. 5.
Instanzen der Objektart AdministrativeBoundary müssen mit den Kanten der topologischen Struktur des vollständigen (alle Ebenen einbeziehenden) Grenzgraphen übereinstimmen. 6.
Die Fläche eines Kondominiums darf nicht Teil der Fläche einer Verwaltungseinheit sein. 7.
Kondominien können nur von Verwaltungseinheiten auf Landesebene verwaltet werden. 4.5.
Kartenebenen Kartenebenen für das Geodatenthema ‚Verwaltungseinheiten‘ Name der Kartenebene Ebenenbezeichnung Objektart AU.AdministrativeUnit Verwaltungseinheit AdministrativeUnit AU.AdministrativeBoundary Verwaltungsgrenze AdministrativeBoundary AU.Condominium Kondominium Condominium AU.Baseline Basislinie Baseline AU.<CodelistenWert> ( 1) Beispiel: AU.ContiguousZone <visuell lesbare Bezeichnung> Beispiel: Anschlusszone MaritimeZone (zoneType: MaritimeZoneTypeValue) AU.MaritimeBoundary Seegrenze MaritimeBoundary
— Verwaltungseinheiten (Administrative Units)
— Meereseinheiten (Maritime Units)
— Verwaltungsgrenze
— Verwaltungseinheit
— Kondominium
Attribut Definition Typ Voidability
beginLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.
DateTime voidable
Country Aus zwei Zeichen bestehender Ländercode wie in den Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen des Amtes für Veröffentlichungen der EU festgelegt.
CountryCode
endLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.
DateTime voidable
Geometry Geometrische Darstellung der Grenzlinie.
GM_Curve
inspireId Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.
Identifier
legalStatus Rechtsstatus dieser Verwaltungsgrenze.
LegalStatusValue voidable
nationalLevel Hierarchieebenen aller angrenzenden Verwaltungseinheiten, an denen diese Grenze Anteil hat.
AdministrativeHierarchyLevel
technicalStatus Technischer Status der Verwaltungsgrenze.
TechnicalStatusValue voidable
Assoziationsrolle Definition Typ Voidability
admUnit Die Verwaltungseinheiten, die durch diese Verwaltungsgrenze voneinander getrennt werden.
AdministrativeUnit voidable
Attribut Definition Typ Voidability
beginLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.
DateTime voidable
country Aus zwei Zeichen bestehender Ländercode wie in den Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen des Amtes für Veröffentlichungen der EU festgelegt.
CountryCode
endLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.
DateTime voidable
geometry Geometrische Darstellung der Verwaltungseinheit.
GM_MultiSurface
inspireId Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.
Identifier
name Amtliche nationale geografische Bezeichnung der Verwaltungseinheit, bei Bedarf in mehreren Sprachen.
GeographicalName
nationalCode Thematischer Identifikator, der mit den in den einzelnen Ländern festgelegten Kennungen für Verwaltungseinheiten übereinstimmt.
CharacterString
nationalLevel Hierarchieebene der Verwaltungseinheit innerhalb der nationalen Verwaltungshierarchie des Landes, der die Verwaltungseinheit angehört.
AdministrativeHierarchyLevel
nationalLevelName Nationale Bezeichnung der Verwaltungshierarchieebene, der die Verwaltungseinheit angehört.
LocalisedCharacterString voidable
residenceOfAuthority Zentrum der nationalen oder lokalen Verwaltung.
ResidenceOfAuthority voidable
Assoziationsrolle Definition Typ Voidability
administeredBy Einheit auf der gleichen Verwaltungshierarchieebene des Landes, die diese Einheit verwaltet.
AdministrativeUnit voidable
boundary Verwaltungsgrenzen zwischen dieser Verwaltungseinheit und allen angrenzenden Einheiten.
AdministrativeBoundary voidable
coAdminister Verwaltungseinheit, die sich auf der gleichen Verwaltungshierarchieebene des Landes befindet und gemeinsam von dieser Verwaltungseinheit verwaltet wird.
AdministrativeUnit voidable
condominium Kondominium, das von dieser Verwaltungseinheit verwaltet wird.
Kondominium voidable
lowerLevelUnit Einheiten auf einer niedrigeren Verwaltungshierarchieebene, die von dieser Verwaltungseinheit verwaltet werden.
AdministrativeUnit voidable
upperLevelUnit Einheit auf einer höheren Verwaltungshierarchieebene, die diese Verwaltungseinheit verwaltet.
AdministrativeUnit voidable
Attribut Definition Typ Voidability
beginLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.
DateTime voidable
endLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.
DateTime voidable
geometry Geometrische Darstellung des Kondominiums.
GM_MultiSurface
inspireId Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.
Identifier
name Amtliche geografische Bezeichnung des Kondominiums, bei Bedarf in mehreren Sprachen.
GeographicalName voidable
Assoziationsrolle Definition Typ Voidability
admUnit Verwaltungseinheit, die das Kondominium verwaltet.
AdministrativeUnit voidable
Attribut Definition Typ Voidability
geometry Lage des Behördensitzes.
GM_Point voidable
name Bezeichnung des Behördensitzes.
GeographicalName
Wert Definition
agreed Geometrisch abgestimmte (‚edge-matched‘) Grenze wurde zwischen den benachbarten Verwaltungseinheiten vereinbart und ist nun festgelegt.
notAgreed Geometrisch abgestimmte (‚edge-matched‘) Grenze wurde noch nicht zwischen den benachbarten Verwaltungseinheiten vereinbart und wird möglicherweise noch geändert.
Wert Definition
edgeMatched Grenzen benachbarter Verwaltungseinheiten haben denselben Koordinatensatz.
notEdgeMatched Grenzen benachbarter Verwaltungseinheiten haben nicht denselben Koordinatensatz.
— Basislinie
— Seegrenze
— Meereszone
Attribut Definition Typ Voidability
inspireId Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.
Identifier
beginLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.
DateTime voidable
endLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.
DateTime voidable
Assoziationsrolle Definition Typ Voidability
segment Segment einer Basislinie.
BaselineSegment
Attribut Definition Typ Voidability
inspireId Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.
Identifier
geometry Geometrische Darstellung der Seegrenze.
GM_Curve
country Land, zu dem die von dieser Seegrenze abgetrennte Meereszone gehört.
CountryCode
legalStatus Rechtsstatus dieser Seegrenze.
LegalStatusValue voidable
technicalStatus Technischer Status der Seegrenze.
TechnicalStatusValue voidable
beginLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.
DateTime voidable
endLifespanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.
DateTime voidable
Attribut Definition Typ Voidability
inspireId Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.
Identifier
geometry Geometrische Darstellung der Meereszone.
GM_MultiSurface
zoneType Art der Meereszone.
MaritimeZoneTypeValue
country Land, zu dem diese Meereszone gehört.
CountryCode
name Bezeichnung(en) der Meereszone.
GeographicalName voidable
beginLifeSpanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Datensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.
DateTime voidable
endLifeSpanVersion Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Datensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.
DateTime voidable
Assoziationsrolle Definition Typ Voidability
baseline Für die Abgrenzung dieser Meereszone verwendete Basislinie oder Basislinien.
Basislinie voidable
boundary Grenze oder Grenzen dieser Meereszone.
MaritimeBoundary voidable
Attribut Definition Typ Voidability
geometry Geometrische Darstellung des Basisliniensegments.
GM_Curve
segmentType Die für dieses Segment verwendete Art der Basislinie.
BaselineSegmentTypeValue
Wert Bezeichnung Definition
normal normal Die normale Basislinie für die Messung der Breite des Küstenmeers ist die auf vom Küstenstaat offiziell anerkannten großmaßstäbigen Seekarten eingetragene Niedrigwasserlinie entlang der Küste.
straight gerade Die Basislinie für die Messung der Breite des Küstenmeeres ist die durch Verbindung geeigneter Punkte entstandene gerade Basislinie.
archipelagic Archipel- Die Basislinie für die Messung der Breite des Küstenmeeres ist die gerade Basislinie, die die äußersten Punkte der äußersten Inseln und trockenfallenden Riffe verbindet.
Wert Bezeichnung Definition
internalWaters Innere Gewässer Die Gewässer auf der Landseite der Basislinien des Küstenmeeres eines Küstenstaats.
territorialSea Küstenmeer Ein Seestreifen mit einer festgelegten Breite von höchsten 12 Seemeilen, gemessen ab den nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen bestimmten Basislinien.
contiguousZone Anschlusszone Eine an ein Küstenmeer eines Küstenstaats angrenzende Zone, die sich nicht weiter als 24 Seemeilen ab den Basislinien erstreckt, von denen aus die Breite des Küstenmeeres gemessen wird.
exclusiveEconomicZone Ausschließliche Wirtschaftszone Ein Gebiet jenseits des Küstenmeeres eines Küstenstaats, in dem eine besondere rechtliche Regelung gilt, wonach die Rechte und Hoheitsbefugnisse des Küstenstaats und die Rechte und Befugnisse anderer Staaten den einschlägigen Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen unterliegen.
continentalShelf Festlandsockel Eine Meereszone jenseits eines Küstenmeeres eines Küstenstaats, deren seewärtige Grenze sich nach den Festlegungen in Artikel 76 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen bestimmt.
1.
Jede Instanz der Objektart AdministrativeUnit muss – mit Ausnahme der Einheiten, die einen Mitgliedstaat und mitverwaltete Einheiten repräsentieren – auf genau eine Einheit einer höheren Ebene der Verwaltungshierarchie verweisen.
Diese Verbindung wird durch die Assoziationsrolle upperLevelUnit der Objektart AdministrativeUnit ausgedrückt.
2.
Jede Instanz der Objektart AdministrativeUnit muss – mit Ausnahme derer auf der untersten Ebene – auf ihre zugehörigen Einheiten in niedrigeren Ebenen verweisen.
Diese Verbindung wird durch die Assoziationsrolle lowerLevelUnit der Objektart AdministrativeUnit ausgedrückt.
3.
Wird eine Verwaltungseinheit durch zwei oder mehr andere Verwaltungseinheiten mitverwaltet, so ist die Assoziationsrolle administeredBy zu verwenden.
Für die Einheiten, die diese Einheit mitverwalten, gilt die Assoziationsrolle coAdminister.
4.
Verwaltungseinheiten, die sich auf derselben Ebene der Verwaltungshierarchie befinden, dürfen sich konzeptionell keine Gebiete teilen.
5.
Instanzen der Objektart AdministrativeBoundary müssen mit den Kanten der topologischen Struktur des vollständigen (alle Ebenen einbeziehenden) Grenzgraphen übereinstimmen.
6.
Die Fläche eines Kondominiums darf nicht Teil der Fläche einer Verwaltungseinheit sein.
7.
Kondominien können nur von Verwaltungseinheiten auf Landesebene verwaltet werden.
Name der Kartenebene Ebenenbezeichnung Objektart
AU.AdministrativeUnit Verwaltungseinheit AdministrativeUnit
AU.AdministrativeBoundary Verwaltungsgrenze AdministrativeBoundary
AU.Condominium Kondominium Condominium
AU.Baseline Basislinie Baseline
AU.<CodelistenWert> ( 1) Beispiel: AU.ContiguousZone <visuell lesbare Bezeichnung> Beispiel: Anschlusszone MaritimeZone (zoneType: MaritimeZoneTypeValue)
AU.MaritimeBoundary Seegrenze MaritimeBoundary
(7)Abschnitt 8 wird wie folgt geändert: (a) In Abschnitt 8.2 wird der Gedankenstrich „Hydro – Berichtswesen“ gestrichen.
(b) In Abschnitt 8.5.1 werden die folgenden Gedankenstriche gestrichen: — Wasserkraftwerk — Überschwemmtes Land — Ozeanische Region — Rohrleitung — Pumpstation (c) In Abschnitt 8.5.1.4 wird der Satz „Dieser Typ ist ein im Geodatenthema ‚Gebiete mit naturbedingten Risiken‘ in Anhang III der Richtlinie 2007/2/EG zu berücksichtigender Kandidatentyp.“ gestrichen.
(d) Die Abschnitte 8.5.1.9 Wasserkraftwerk (HydroPowerPlant), 8.5.1.10 Überschwemmtes Land (InundatedLand), 8.5.1.14 Ozeanische Region (OceanRegion), 8.5.1.15 Rohrleitung (Pipe), 8.5.1.16 Pumpstation (PumpingStation), 8.5.4.3 Überschwemmung (InundationValue) und 8.6 Hydro – Berichtswesen werden gestrichen.
(e) Abschnitt 8.5.1.19 wird wie folgt geändert: — Der Satz „Dieser Typ ist ein im Geodatenthema ‚Bodenbedeckung‘ in Anhang II der Richtlinie 2007/2/EG zu berücksichtigender Kandidatentyp.“ wird gestrichen. — In der Attributetabelle wird die Zeile für das Attribut „geometry“ durch folgende Zeile ersetzt: geometry Die Geometrie der Küste.
GM_MultiSurface (f) In Abschnitt 8.5.1.24 wird nach „Einschränkungen der Objektart Watercourse“ die folgende Einschränkung eingefügt: „Die Ufer auf beiden Seiten eines Wasserlaufs sind (mithilfe der Eigenschaft bank) als zwei getrennte Objekte der Objektart Shore festzulegen.“ (g) In Abschnitt 8.5.1.25 wird der Satz „Dieser Typ ist ein im Geodatenthema ‚Bodenbedeckung‘ in Anhang II der Richtlinie 2007/2/EG zu berücksichtigender Kandidatentyp.“ gestrichen.
(h) In Abschnitt 8.5.4.4 wird der Satz „Dieser Typ ist ein im Geodatenthema ‚Bodenbedeckung‘ in Anhang II der Richtlinie 2007/2/EG zu berücksichtigender Kandidatentyp.“ gestrichen.
(i) Die Tabelle in Artikel 8.8 erhält folgende Fassung: „Name der Kartenebene Ebenenbezeichnung Objektart HY.Network Hydrografisches Netzwerk HydroNode, WatercourseLink HY.PhysicalWaters.Waterbodies Wasserkörper Watercourse, StandingWater HY.PhysicalWaters.LandWaterBoundary Uferlinien LandWaterBoundary HY.PhysicalWaters.Catchments Einzugsgebiete DrainageBasin, RiverBasin HY.PhysicalWaters.HydroPointOfInterest Interessante hydrologische Punkte Rapids, Falls HY.PhysicalWaters.ManMadeObject Bauwerke an Gewässern Crossing, DamOrWeir, Embankment, Lock, Ford, ShorelineConstruction, Sluice HY.PhysicalWaters.Wetland Feuchtgebiete Wetland HY.PhysicalWaters.Shore Küsten Shore“
(a) In Abschnitt 8.2 wird der Gedankenstrich „Hydro – Berichtswesen“ gestrichen.
(b) In Abschnitt 8.5.1 werden die folgenden Gedankenstriche gestrichen: — Wasserkraftwerk — Überschwemmtes Land — Ozeanische Region — Rohrleitung — Pumpstation
— Wasserkraftwerk
— Überschwemmtes Land
— Ozeanische Region
— Rohrleitung
— Pumpstation
(c) In Abschnitt 8.5.1.4 wird der Satz „Dieser Typ ist ein im Geodatenthema ‚Gebiete mit naturbedingten Risiken‘ in Anhang III der Richtlinie 2007/2/EG zu berücksichtigender Kandidatentyp.“ gestrichen.
(d) Die Abschnitte 8.5.1.9 Wasserkraftwerk (HydroPowerPlant), 8.5.1.10 Überschwemmtes Land (InundatedLand), 8.5.1.14 Ozeanische Region (OceanRegion), 8.5.1.15 Rohrleitung (Pipe), 8.5.1.16 Pumpstation (PumpingStation), 8.5.4.3 Überschwemmung (InundationValue) und 8.6 Hydro – Berichtswesen werden gestrichen.
(e) Abschnitt 8.5.1.19 wird wie folgt geändert: — Der Satz „Dieser Typ ist ein im Geodatenthema ‚Bodenbedeckung‘ in Anhang II der Richtlinie 2007/2/EG zu berücksichtigender Kandidatentyp.“ wird gestrichen. — In der Attributetabelle wird die Zeile für das Attribut „geometry“ durch folgende Zeile ersetzt: geometry Die Geometrie der Küste.
GM_MultiSurface
— Der Satz „Dieser Typ ist ein im Geodatenthema ‚Bodenbedeckung‘ in Anhang II der Richtlinie 2007/2/EG zu berücksichtigender Kandidatentyp.“ wird gestrichen.
— In der Attributetabelle wird die Zeile für das Attribut „geometry“ durch folgende Zeile ersetzt: geometry Die Geometrie der Küste.
GM_MultiSurface
geometry Die Geometrie der Küste.
GM_MultiSurface
(f) In Abschnitt 8.5.1.24 wird nach „Einschränkungen der Objektart Watercourse“ die folgende Einschränkung eingefügt: „Die Ufer auf beiden Seiten eines Wasserlaufs sind (mithilfe der Eigenschaft bank) als zwei getrennte Objekte der Objektart Shore festzulegen.“
(g) In Abschnitt 8.5.1.25 wird der Satz „Dieser Typ ist ein im Geodatenthema ‚Bodenbedeckung‘ in Anhang II der Richtlinie 2007/2/EG zu berücksichtigender Kandidatentyp.“ gestrichen.
(h) In Abschnitt 8.5.4.4 wird der Satz „Dieser Typ ist ein im Geodatenthema ‚Bodenbedeckung‘ in Anhang II der Richtlinie 2007/2/EG zu berücksichtigender Kandidatentyp.“ gestrichen.
(i) Die Tabelle in Artikel 8.8 erhält folgende Fassung: „Name der Kartenebene Ebenenbezeichnung Objektart HY.Network Hydrografisches Netzwerk HydroNode, WatercourseLink HY.PhysicalWaters.Waterbodies Wasserkörper Watercourse, StandingWater HY.PhysicalWaters.LandWaterBoundary Uferlinien LandWaterBoundary HY.PhysicalWaters.Catchments Einzugsgebiete DrainageBasin, RiverBasin HY.PhysicalWaters.HydroPointOfInterest Interessante hydrologische Punkte Rapids, Falls HY.PhysicalWaters.ManMadeObject Bauwerke an Gewässern Crossing, DamOrWeir, Embankment, Lock, Ford, ShorelineConstruction, Sluice HY.PhysicalWaters.Wetland Feuchtgebiete Wetland HY.PhysicalWaters.Shore Küsten Shore“
„Name der Kartenebene Ebenenbezeichnung Objektart
HY.Network Hydrografisches Netzwerk HydroNode, WatercourseLink
HY.PhysicalWaters.Waterbodies Wasserkörper Watercourse, StandingWater
HY.PhysicalWaters.LandWaterBoundary Uferlinien LandWaterBoundary
HY.PhysicalWaters.Catchments Einzugsgebiete DrainageBasin, RiverBasin
HY.PhysicalWaters.HydroPointOfInterest Interessante hydrologische Punkte Rapids, Falls
HY.PhysicalWaters.ManMadeObject Bauwerke an Gewässern Crossing, DamOrWeir, Embankment, Lock, Ford, ShorelineConstruction, Sluice
HY.PhysicalWaters.Wetland Feuchtgebiete Wetland
HY.PhysicalWaters.Shore Küsten Shore“
(1)Gemäß Artikel 14 Absatz 3 ist für jeden Codelistenwert eine Kartenebene bereitzustellen.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anhang II REG_2013_1253 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anhang II REG_2013_1253 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.