ErwGr. 2

REG_2013_1258 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 betreffend Drogenausgangsstoffe

In dem Bericht empfiehlt die Kommission, weitere Möglichkeiten auszuloten, mit denen die Kontrolle des Handels mit Essigsäureanhydrid, ein erfasster Stoff der Kategorie 2 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 gemäß Artikel 2 Buchstabe a jener Verordnung, verstärkt werden kann, um die Abzweigung von Essigsäureanhydrid für die illegale Herstellung von Heroin besser zu unterbinden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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