ErwGr. 13

REG_2013_1260 · über europäische demografische Statistiken

Die Angaben zur Demografie sollten mit den relevanten Angaben konsistent sein, die nach der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) und der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) erhoben wurden. Zu diesem Zweck sollten wissenschaftlich fundierte und gut dokumentierte statistische Schätzmethoden bewertet und ihre Anwendung gefördert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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