Art. 7

REG_2013_1273 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Personenverkehr“ des transeuropäischen Eisenbahnsystems

(1)Diese Verordnung wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der in Anhang I Abschnitt 7.3 genannten Phase 2 geändert.
(2)Die Europäische Eisenbahnagentur ändert unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Phase 1 die technische Unterlage B.60 (Architektur) nach dem Verfahren in Artikel 3.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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