Art. 2 – Bestandteile des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit"

REG_2013_1299 · mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Im Rahmen des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" unterstützt der EFRE folgende Bestandteile:
1.die grenzübergreifende Zusammenarbeit angrenzender Regionen zur Förderung der integrierten Regionalentwicklung von Regionen mit gemeinsamen Land- und Seegrenzen in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten oder von benachbarten Grenzregionen mindestens eines Mitgliedstaats und eines Drittlands an einer Außengrenze der Union, die nicht von den Programmen im Rahmen der externen Finanzinstrumente der Union abgedeckt wird;
2.die transnationale Zusammenarbeit in größeren transnationalen Gebieten, an der nationale, regionale und lokale Partner beteiligt sind und die auch die grenzübergreifende maritime Zusammenarbeit in Fällen umfasst, die nicht von der grenzübergreifenden Zusammenarbeit abgedeckt wird, mit dem Ziel, die territoriale Integration dieser Gebiete zu erhöhen;
3.die interregionale Zusammenarbeit zur Stärkung der Wirkung der Kohäsionspolitik durch Förderung a) des Erfahrungsaustausches insbesondere über thematische Ziele zwischen Partnern in der gesamten Union, darunter in Bezug auf die in Artikel 174 AEUV angesprochene Entwicklung der Regionen, im Hinblick auf die Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren und deren Transfer vornehmlich auf operationelle Programme im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung", aber auch gegebenenfalls auf Programme der Zusammenarbeit; b) des Erfahrungsaustausches im Hinblick auf Ermittlung, Transfer und Verbreitung bewährter Verfahren in Bezug auf die nachhaltige städtische Entwicklung, einschließlich der Stadt-Land-Verbindungen; c) des Erfahrungsaustausches im Hinblick auf Ermittlung, Transfer und Verbreitung bewährter Verfahren und innovativer Ansätze für die Umsetzung von Programmen und Maßnahmen zur Zusammenarbeit sowie die Nutzung von EVTZ; d) der Analyse von Entwicklungstrends im Hinblick auf die Ziele des territorialen Zusammenhalts, einschließlich territorialer Aspekte des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, und der harmonischen Entwicklung des Gebiets der Union durch Studien, Datenerhebungen und sonstige Maßnahmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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