ErwGr. 39

REG_2013_1299 · mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Ausgehend von den Erfahrungen des Programmplanungszeitraums 2007–2013 sollte eine explizite Ausnahmeregelung für die Umrechnung der getätigten Ausgaben in eine andere Währung als den Euro festgelegt werden, bei der der monatliche Umrechnungskurs des Tages, der dem Zeitpunkt der Ausgabe so nah wie möglich kommt, oder des Monats, in dem die Ausgaben zur Überprüfung vorgelegt wurden, oder des Monats, in dem die Ausgaben dem federführenden Begünstigten gemeldet wurden, zu verwenden ist. Finanzierungspläne, Berichte und Rechnungsabschlüsse zu gemeinsamen Kooperationsvorhaben sollten nur in Euro an das gemeinsame Sekretariat, die Programmbehörden und den Begleitausschuss übermittelt werden. Die Richtigkeit der Umrechnung sollte überprüft werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 39 REG_2013_1299 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 39 REG_2013_1299 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.