Art. 3 – Unterstützung durch den Kohäsionsfonds von Verkehrsinfrastrukturprojekten im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe"

REG_2013_1300 · über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006

Im Rahmen des Kohäsionsfonds werden Verkehrsinfrastrukturprojekte mit europäischem Mehrwert im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 mit einem Betrag in Höhe von 10 000 000 000 EUR im Einklang mit Artikel 92 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 unterstützt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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