ErwGr. 5

REG_2013_1300 · über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass in den Fällen, in denen Maßnahmen nach Artikel 192 Absatz 1 AEUV mit unverhältnismäßig hohen Kosten für die Behörden eines Mitgliedstaats verbunden sind und gemäß Artikel 192 Absatz 5 AEUV eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Kohäsionsfonds bereitgestellt wird, dennoch das Verursacherprinzip zur Anwendung kommen muss.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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