ErwGr. 9

REG_2013_1300 · über den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1084/2006

Im Hinblick auf eine beschleunigte Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in der gesamten Union sollte der Kohäsionsfonds Verkehrsinfrastrukturprojekte mit europäischem Mehrwert im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 10 000 000 000 EUR fördern. Die Zuweisung der Unterstützung für diese Projekte aus dem Kohäsionsfonds sollte mit den Bestimmungen in Einklang stehen, die in Artikel 92 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 festgelegt sind. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 sollte nur den Mitgliedstaaten Unterstützung gewährt werden, die für eine Finanzierung im Rahmen des Kohäsionsfonds in Betracht kommen, wobei die für diesen Fonds geltenden Kofinanzierungssätze angewendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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