Art. 55 – Ziele

REG_2013_1305 · über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

(1)Die EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" verfolgt folgende Ziele: a) Förderung eines ressourceneffizienten, wirtschaftlich lebensfähigen, produktiven, wettbewerbsfähigen, emissionsarmen, klimafreundlichen und -resistenten Agrar- und Forstsektors mit einem Hinarbeiten auf agrarökologische Produktionssysteme, der in Harmonie mit den wesentlichen natürlichen Ressourcen funktioniert, von denen die Land- und Forstwirtschaft abhängt; b) Beitrag zu einer sicheren, stetigen und nachhaltigen Versorgung mit Lebensmitteln, Futtermitteln und Biomaterialien, was sowohl bestehende als auch neue Produkte betrifft; c) Verbesserung der Prozesse zur Bewahrung der Umwelt, zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen; d) Brückenschlag zwischen Spitzenforschung und -technologie sowie den Landwirten, Waldbewirtschaftern, ländlichen Gemeinden, Unternehmen, NRO und Beratungsdiensten.
(2)Die EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" soll diese Ziele folgendermaßen verwirklichen: a) Schaffung eines Mehrwerts durch bessere Verbindung der Forschung mit der landwirtschaftlichen Praxis und Förderung eines umfassenderen Einsatzes der verfügbaren Innovationsmaßnahmen; b) Förderung der schnelleren und breiteren Umsetzung innovativer Lösungen in die Praxis und c) Unterrichtung der wissenschaftlichen Gemeinschaft über den Forschungsbedarf der landwirtschaftlichen Praxis.
(3)Der ELER trägt zu den Zielen der EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" bei, indem er die in Artikel 56 genannten operationellen Gruppen der EIP und das in Artikel 53 genannte EIP-Netzwerk gemäß Artikel 35 unterstützt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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