ErwGr. 28

REG_2013_1305 · über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

Es sollten weiterhin Zahlungen an Waldbesitzer gewährt werden, die umwelt- oder klimafreundliche Dienstleistungen zur Erhaltung der Wälder bieten, indem sie sich verpflichten, die Biodiversität zu verbessern, hochwertige Waldökosysteme zu erhalten, ihr Potenzial zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an seine Auswirkungen zu verbessern und den wertvollen Beitrag von Wäldern beim Schutz vor Bodenerosion, bei der Erhaltung der Wasserressourcen sowie dem Schutz vor Naturgefahren zu stärken. In diesem Zusammenhang sollte der Erhaltung und Förderung der forstgenetischen Ressourcen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Es sollten Zahlungen für Waldumweltverpflichtungen gewährt werden, die über die im einzelstaatlichen Recht festgelegten einschlägigen verbindlichen Standards hinausgehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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