ErwGr. 81

REG_2013_1306 · über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates

Durch die Veröffentlichung von Einzelheiten über die Maßnahme, die den Betriebsinhaber zum Empfang einer Beihilfe oder Förderung berechtigt, sowie über Art und Zweck der Beihilfe oder Förderung, erlangt die Öffentlichkeit konkrete Kenntnis über die geförderte Tätigkeit und den Zweck, für den die Beihilfe oder Förderung gewährt wurde. Dies würde auch zur vorbeugenden und abschreckenden Wirkung der öffentlichen Kontrolle beim Schutz der finanziellen Interessen beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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