Art. 203 – Durchführungsbefugnisse nach dem Prüfverfahren

REG_2013_1308 · über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007

Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte mit den erforderlichen Maßnahmen für die Anwendung dieses Kapitels, insbesondere
a)zur Neuverteilung der ausführbaren Mengen, die noch nicht zugewiesen oder genutzt wurden,
b)zur Methode für die Neuberechnung der Zahlung der Ausfuhrerstattung, wenn der in einer Lizenz aufgeführte Erzeugniscode oder Bestimmungsort nicht mit dem tatsächlichen Erzeugnis oder Bestimmungsort übereinstimmt;
c)zu den in Artikel 196 Absatz 1 Buchstabe b genannten Erzeugnissen;
d)zu den Verfahren für die zu stellende Sicherheit und deren Betrag;
e)zur Anwendung von gemäß Artikel 202 Absatz 4 erlassenen Maßnahmen.
Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 229 Absatz 2 erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 203 REG_2013_1308 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 203 REG_2013_1308 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.