ErwGr. 176

REG_2013_1308 · über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007

Das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts würde durch die Gewährung nationaler Beihilfen gefährdet. Daher sollten die Bestimmungen des AEUV über staatliche Beihilfen grundsätzlich für landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten. Dessen ungeachtet sollten in bestimmten Situationen Ausnahmen zugelassen werden. Wenn diese Ausnahmen Anwendung finden, sollte die Kommission jedoch die Möglichkeit haben, ein Inventar der bestehenden, neuen oder geplanten nationalen Beihilfen aufzustellen, den Mitgliedstaaten geeignete Hinweise zu geben und zweckdienliche Maßnahmen vorzuschlagen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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