ErwGr. 198

REG_2013_1308 · über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007

Der Rückgriff auf das Dringlichkeitsverfahren beim Erlass delegierter Rechtsakte nach dieser Verordnung sollte für Ausnahmefälle vorbehalten bleiben, wenn dies aus Gründen äußerster Dringlichkeit notwendig ist, um effizient und wirksam gegen drohende oder bestehende Marktstörungen vorzugehen. Die Entscheidung zur Anwendung eines solchen Dringlichkeitsverfahren sollte begründet und die Fälle, in denen das Dringlichkeitsverfahren angewandt werden sollte, sollten präzisiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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