ErwGr. 6

REG_2013_1317 · zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 2,4-D, Beflubutamid, Cyclanilid, Diniconazol, Florasulam, Metolachlor und S-Metolachlor sowie Milbemectin in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Für Diniconazol hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG (6) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vorgelegt. Sie schlug vor, die Rückstandsdefinition zu ändern. Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Diniconazol-M wurden widerrufen. Die RHG sollten daher auf die spezifische Bestimmungsgrenze festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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