ErwGr. 4

REG_2013_1325 · zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

Mit der Anwendung von Zollpräferenzen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) ab dem 1. Januar 2014 wird für eine Reihe von Ländern, die wichtige Ausführer von Flugturbinenkraftstoff sind, kein präferenzieller Zugang zum Unionsmarkt mehr bestehen, während bestimmte andere Ausfuhrländer nur für bestimmte Erzeugniskategorien, einschließlich Kraftstoff, keinen präferenziellen Zugang in Anspruch nehmen können, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1213/2012 der Kommission (2).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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