ErwGr. 1

REG_2013_1331 · zur Anpassung des Beitragssatzes zum Versorgungssystem der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Juli 2012

Gemäß Artikel 13 des Anhangs XII zum Statut hat Eurostat einen Bericht über die versicherungsmathematische Bewertung des Versorgungssystems für 2012 zur Aktualisierung der in diesem Anhang genannten Parameter vorgelegt. Entsprechend dieser Bewertung würde der zur Sicherstellung des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems erforderliche Beitragssatz 9,9 % des Grundgehalts betragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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