ErwGr. 3

REG_2013_1336 · zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren

Im Interesse der Kohärenz sollten die in den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG festgelegten Schwellenwerte für nicht unter das Übereinkommen fallende Aufträge ebenfalls angepasst werden. Gleichzeitig sollten die in der Richtlinie 2009/81/EG festgelegten Schwellenwerte an die geänderten Schwellenwerte in Artikel 16 der Richtlinie 2004/17/EG angepasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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