ErwGr. 6

REG_2013_1360 · zur Festsetzung der Produktionsabgaben im Zuckersektor für die Wirtschaftsjahre 2001/2002, 2002/2003, 2003/2004, 2004/2005 und 2005/2006, des Koeffizienten für die Berechnung der Ergänzungsabgabe für die Wirtschaftsjahre 2001/2002 und 2004/2005 und der Beträge, die die Zuckerhersteller den Zuckerrübenverkäufern für die Differenz zwischen dem Höchstbetrag der Abgaben und dem Betrag dieser für die Wirtschaftsjahre 2002/2003, 2003/2004 und 2005/2006 zu erhebenden Abgaben zu zahlen haben

Am 8. Mai 2008 erklärte der Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C-5/06 und C-23/06 bis C-36/06 die Verordnungen (EG) Nr. 1762/2003 der Kommission (13) und (EG) Nr. 1775/2004 der Kommission (14) für ungültig. Der Gerichtshof stellte in seinem Urteil fest, dass für die Berechnung des voraussichtlichen durchschnittlichen Verlusts je Tonne Erzeugnis alle Zuckermengen in ausgeführten Erzeugnissen zu berücksichtigen sind, unabhängig davon, ob tatsächlich Ausfuhrerstattungen gezahlt wurden oder nicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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