ErwGr. 8

REG_2013_1370 · mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Im Einklang mit der Verlängerung des Quotensystems bis zum 30. September 2017 sollten in der vorliegenden Verordnung Maßnahmen für die Festsetzung der für den Zuckersektor vorgesehenen, auf die Zucker-, die Isoglucose- und die Inulinsirupquote zu erhebenden Produktionsabgabe vorgesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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