ErwGr. 32

REG_2013_1380 · über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates

Vorbehaltlich wissenschaftlicher Gutachten und unter der Voraussetzung, dass die Ziele der höchstmöglichen Dauererträge nicht gefährdet werden und die fischereiliche Sterblichkeit nicht erhöht wird, sollte es für den Fall, dass eine Pflicht zur Anlandung einschließlich der Pflicht zur Dokumentierung der Fänge gilt, möglich sein, eine Erhöhung der diesbezüglichen Fangmöglichkeiten vorzusehen, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Fische, die bisher zurückgeworfen wurden, nun angelandet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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