Anhang II – DEFINITIONEN DER DATEN

REG_2013_1409 · zur Zahlungsverkehrsstatistik

Begriff Begriffsbestimmung
Agent ( Agent) Der Begriff „Agent“ hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 der Richtlinie 2007/64/EG.
Anzahl der Karten insgesamt, unabhängig von der Anzahl der Funktionen auf der Karte ( Total number of cards, irrespective of the number of functions on the card) Anzahl der im Umlauf befindlichen Karten insgesamt.
Diese können eine oder mehrere der folgenden Funktionen haben: Bargeldfunktion, Debitfunktion, Kreditfunktion, ohne Kreditfunktion (d. h. mit „verzögerter“ Debitfunktion) oder E-Geldfunktion.
Anzahl der Konten für täglich fällige Einlagen ( Number of overnight deposits) Anzahl der Konten mit Einlagen, deren sofortige Umwandlung in Bargeld verlangt werden kann und/oder die jederzeit durch Scheck, Überweisung, Lastschrift oder ähnliche Verfügungen übertragbar sind, und zwar ohne nennenswerte Verzögerung, Beschränkung oder Vertragsstrafe.
Anzahl der Konten für täglich fällige Einlagen darunter: Anzahl der Online-Konten für täglich fällige Einlagen (Number of overnight deposits of which: number of internet/PC linked overnight deposits) Anzahl der Konten für täglich fällige Einlagen, die von Nicht-MFI geführt werden und die der Kontoinhaber elektronisch über das Internet oder über PC-Banking-Anwendungen über spezielle Software und spezielle Telekommunikationsleistungen abrufen und nutzen kann.
Anzahl der Konten für übertragbare, täglich fällige Einlagen ( Number of transferable overnight deposits) Anzahl der Konten für täglich fällige Einlagen mit Einlagen, die unmittelbar auf Verlangen übertragbar sind, um Zahlungen gegenüber anderen Wirtschaftssubjekten durch üblicherweise genutzte Zahlungsmittel zu leisten, und zwar ohne nennenswerte Verzögerung, Beschränkung oder Vertragsstrafe.
Anzahl der Konten für übertragbare, täglich fällige Einlagen darunter: Online-Konten für übertragbare, täglich fällige Einlagen (Number of transferable overnight deposits of which: number of internet/PC linked overnight transferable deposits) Anzahl der Konten für übertragbare, täglich fällige Einlagen, die von Nicht-MFI geführt werden und die der Kontoinhaber elektronisch über das Internet oder über PC-Banking-Anwendungen über spezielle Software und spezielle Telekommunikationsleistungen abrufen und nutzen kann.
Aufladen und Entladen einer E-Geld-Karte ( E-money card-loading and unloading) Transaktionen, mit der E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf eine Karte mit E-Geldfunktion übertragen oder von dieser eingezogen werden kann.
Sowohl Auflade- als auch Entladetransaktionen sind enthalten.
Aufladungsgegenwert auf E-Geld-Datenträgern, ausgegeben durch E-Geld-Emittenten ( Outstanding value on e-money storages issued by electronic money issuers) Wert — am Ende des Berichtszeitraums — des durch E-Geld-Emittenten ausgegebenen E-Geldes, das von anderen Stellen als dem Emittenten gehalten wird, einschließlich anderer E-Geld-Emittenten als der Emittent.
Ausgehende Transaktion ( Transaction sent) Eine von Zahlungsdienstleistern gesendete Transaktion, an der Nicht-MFI beteiligt sind.
Informationen werden im Berichtsland vom inländischen Zahlungsdienstleister bereitgestellt.
Für verschiedene Zahlungsdienste gilt Folgendes: a) Überweisungen werden auf der Seite des Zahlungspflichtigen gezählt; b) Lastschriften werden auf der Seite des Zahlungsempfängers gezählt; c) Schecks werden auf der Seite des Zahlungsempfängers gezählt; d) Kartentransaktionen werden auf der Seite des Zahlungspflichtigen, d. h. der ausgebenden Seite, gezählt; e) E-Geld-Zahlungstransaktionen werden auf der Seite des Zahlungspflichtigen oder auf der Seite des Zahlungsempfängers gezählt, abhängig von der Art und Weise der Anweisung.
Wenn sie auf der Seite des Zahlungspflichtigen (Zahlungsempfängers) unter ausgehende Transaktionen gezählt wird, sollte die Transaktion auf der Seite des Zahlungsempfängers (Zahlungspflichtigen) unter eingehende Transaktionen gezählt werden.
In Bezug auf Zahlungsverkehrssysteme stellt dies eine durch einen Teilnehmer zur Abwicklung durch das Zahlungsverkehrssystem ausgehende Transaktion dar.
a)Überweisungen werden auf der Seite des Zahlungspflichtigen gezählt;
b)Lastschriften werden auf der Seite des Zahlungsempfängers gezählt;
c)Schecks werden auf der Seite des Zahlungsempfängers gezählt;
d)Kartentransaktionen werden auf der Seite des Zahlungspflichtigen, d. h. der ausgebenden Seite, gezählt;
e)E-Geld-Zahlungstransaktionen werden auf der Seite des Zahlungspflichtigen oder auf der Seite des Zahlungsempfängers gezählt, abhängig von der Art und Weise der Anweisung.
Wenn sie auf der Seite des Zahlungspflichtigen (Zahlungsempfängers) unter ausgehende Transaktionen gezählt wird, sollte die Transaktion auf der Seite des Zahlungsempfängers (Zahlungspflichtigen) unter eingehende Transaktionen gezählt werden.
Bargeld ( Cash) Banknoten und Münzen in den Tresoren der monetären Finanzinstitute (MFI).
Sammlermünzen, die üblicherweise nicht zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet werden, sind nicht enthalten.
Bargeldabhebung am Geldautomat (ohne E-Geld-Transaktionen) ( ATM cash withdrawal; except e-money transactions) Bargeldabhebung an einem Geldautomaten unter Verwendung einer Karte zur Bargeldabhebung.
Barvorschüsse an POS-Terminals unter Verwendung einer Debitkarte, Kreditkarte mit oder ohne Kreditfunktion sind nur enthalten, wenn sie unabhängig von einer Zahlungstransaktion sind.
Bargeldabhebungen zusammen mit einer Zahlungstransaktion sind nicht enthalten.
Diese sind stattdessen „POS-Transaktionen“.
Bargeldeinzahlung am Geldautomaten (ohne E-Geld-Transaktionen) ( ATM cash deposit, except e-money transactions) Bargeldeinzahlung an einem Geldautomaten unter Verwendung einer Karte zur Bargeldabhebung.
Enthält alle Transaktionen, bei denen Bargeld an einem Terminal eingezahlt wird, ohne manuellen Eingriff, und der Zahlungspflichtige wird mit einer Zahlungskarte identifiziert.
Barvorschuss an POS-Terminals ( Cash advance at POS terminals) Transaktionen, bei denen der Karteninhaber an einem POS-Terminal Bargeld erhält, während er eine POS-Zahlung für Waren oder Dienstleistungen tätigt.
Wenn Daten über Barvorschüsse an POS-Terminals nicht unterschieden werden können, werden diese als „POS-Transaktionen“ gemeldet.
Clearing- und Abwicklungsstelle ( Clearing and settlement organisation) Jede Clearing- und Zahlungsausgleichsstelle, die ein direkter Teilnehmer an einem Zahlungsverkehrssystem ist.
Direkter Teilnehmer ( Direct participant) Eine Stelle, die durch ein Zahlungsverkehrssystem identifiziert oder erkannt wird und berechtigt ist, Zahlungsaufträge direkt ohne einen Mittler an das System zu senden oder von dem System zu empfangen oder unmittelbar an die Bestimmungen gebunden ist, die das Zahlungsverkehrssystem regeln.
In einigen Systemen tauschen direkte Teilnehmer auch Aufträge im Namen von indirekten Teilnehmern aus.
Jeder Teilnehmer mit individuellem Zugriff auf das System wird getrennt gezählt.
EFTPOS-Terminals ( EFTPOS terminals) EFTPOS-Terminals, die Zahlungsinformationen elektronisch abfragen.
Je nach Terminal werden Zahlungsinformationen online, mit Echtzeit-Autorisierungsanfrage, oder offline übermittelt.
Enthält unbeaufsichtigte Terminals.
E-Geld akzeptierender Terminal ( E-money card-accepting terminal) Terminal, mit der E-Geld der Inhaber einer Karte mit E-Geldfunktion von ihrem Guthaben dem Guthaben des Händlers oder anderen Begünstigten übertragen werden kann.
E-Geld-Emittent ( Electronic money issuer) Der Begriff „E-Geld-Emittent“ hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 der Richtlinie 2009/110/EG.
E-Geld-Institut ( Electronic money institution) Der Begriff „E-Geld-Institut“ hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 2 der Richtlinie 2009/110/EG.
E-Geld-Kartenterminal ( E-money card terminal) Terminal, mit der E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf eine Karte mit E-Geldfunktion übertragen oder von dieser eingezogen werden kann oder mit der das E-Geld-Kartenguthaben dem Guthaben eines Begünstigten übertragen werden kann.
E-Geld-Konten ( E-money accounts) Konten, auf denen E-Geld gespeichert ist.
Das Kontoguthaben kann vom Kontoinhaber verwendet werden, um Zahlungen und Überweisungen zwischen Konten vorzunehmen.
Karten, auf denen E-Geld direkt gespeichert werden kann, sind ausgeschlossen.
E-Geld-Konten, Verfügung erfolgt über Karten ( E-money accounts accessed through a card) Siehe die Definitionen der Begriffe „E-Geld-Konten“ und „Karte mit E-Geldfunktion“.
E-Geld-System ( E-money scheme) Eine Reihe von technischen Konzepten, Regeln, Protokollen, Algorithmen, Funktionen, rechtlichen und vertraglichen Vereinbarungen, wirtschaftlichen Vereinbarungen und Verwaltungsverfahren, die die Grundlage für die Bereitstellung eines bestimmten E-Geld-Produkts sind.
Dies kann auch die Bereitstellung einer Reihe von Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung, Bearbeitung oder sonstiger Dienstleistungen für ihre Mitglieder enthalten.
E-Geld-Zahlung ( E-money payment) Eine Transaktion, bei der der E-Geld-Inhaber E-Geld von seinem Guthaben auf das Guthaben des Begünstigten überträgt, entweder mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert werden kann, oder mit sonstigen E-Geld-Konten.
E-Geld-Zahlung mit E-Geld-Konten ( E-money payment with e-money accounts) Eine Transaktion, bei der Geldmittel vom E-Geld-Konto des Zahlungspflichtigen auf das Konto des Zahlungsempfängers übertragen werden.
Siehe die Definition des Begriffs „E-Geld-Konten“.
E-Geld-Zahlung mit E-Geld-Konten darunter: Verfügung erfolgt über Karten (E-money payment with e-money accounts of which: accessed through a card) Eine Transaktion, bei der eine Karte verwendet wird, um Zugang zu einem E-Geld-Konto zu erhalten, und anschließend Geldmittel vom E-Geld-Konto des Zahlungspflichtigen auf das Konto des Zahlungsempfängers übertragen werden.
Siehe die Definition des Begriffs „E-Geld-Konten“.
E-Geld-Zahlung mit Karten, auf denen E-Geld direkt gespeichert werden kann ( E-money payment with cards on which e-money can be stored directly) Eine Transaktion, bei der der Inhaber einer Karte mit E-Geldfunktion E-Geld von seinem Kartenguthaben auf das Guthaben des Begünstigten überträgt.
Eingehende Transaktion ( Transaction received) Eine von Zahlungsdienstleistern empfangene Transaktion, an der Nicht-MFI beteiligt sind.
Informationen werden im Berichtsland vom inländischen Zahlungsdienstleister bereitgestellt.
Für verschiedene Zahlungsdienste gilt folgendes: a) Überweisungen werden auf der Seite des Zahlungsempfängers gezählt; b) Lastschriften werden auf der Seite des Zahlungspflichtigen gezählt; c) Schecks werden auf der Seite des Zahlungspflichtigen gezählt; d) Kartentransaktionen werden auf der Seite des Zahlungsempfängers, d. h. der erwerbenden Seite, gezählt; e) E-Geld-Zahlungstransaktionen werden auf der Seite des Zahlungspflichtigen oder auf der Seite des Zahlungsempfängers gezählt, abhängig von der Art und Weise der Anweisung.
Wenn sie auf der Seite des Zahlungspflichtigen (Zahlungsempfängers) unter eingehende Transaktionen gezählt wird, sollte die Transaktion auf der Seite des Zahlungsempfängers (Zahlungspflichtigen) unter ausgehende Transaktionen gezählt werden.
a)Überweisungen werden auf der Seite des Zahlungsempfängers gezählt;
b)Lastschriften werden auf der Seite des Zahlungspflichtigen gezählt;
c)Schecks werden auf der Seite des Zahlungspflichtigen gezählt;
d)Kartentransaktionen werden auf der Seite des Zahlungsempfängers, d. h. der erwerbenden Seite, gezählt;
e)E-Geld-Zahlungstransaktionen werden auf der Seite des Zahlungspflichtigen oder auf der Seite des Zahlungsempfängers gezählt, abhängig von der Art und Weise der Anweisung.
Wenn sie auf der Seite des Zahlungspflichtigen (Zahlungsempfängers) unter eingehende Transaktionen gezählt wird, sollte die Transaktion auf der Seite des Zahlungsempfängers (Zahlungspflichtigen) unter ausgehende Transaktionen gezählt werden.
Elektronisches Geld ( Electronic money) Ein elektronisch, darunter auch magnetisch, gespeicherter monetärer Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge im Sinne von Artikel 4 Nummer 5 der Richtlinie 2007/64/EG durchzuführen, und der auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird.
Erwerb ( Acquiring) Dienste, die dem Zahlungsempfänger die Annahme eines Zahlungsinstruments oder einer Zahlungstransaktion ermöglichen, durch Bereitstellung von Authentifizierungs-, Autorisierungs- und Verrechnungsdiensten, die zu einer Überweisung an den Zahlungsempfänger führen.
Acquirer ( Acquirer) Der Begriff gilt in folgenden Fällen: a) Die Stelle, die Einlagekonten für Kartenakzeptanzstellen, d. h.
Händler, führt und an den die Kartenakzeptanzstelle die Daten über die Transaktionen übermittelt.
Der Acquirer ist für die Erfassung der Transaktionsdaten und Verrechnung mit den Akzeptanzstellen verantwortlich. b) Bei POS-Transaktionen die Stelle, an die die Akzeptanzstelle, in der Regel ein Händler, die erforderlichen Daten zur Bearbeitung der Kartenzahlung übermittelt.
Der Acquirer ist die Stelle, die das Konto des Händlers führt. c) Bei Verfügungen am Geldautomaten die Stelle, die dem Karteninhaber Banknoten zur Verfügung stellt, entweder direkt oder über Drittanbieter. d) Die Stelle, die Terminals bereitstellt, unabhängig vom Eigentum an den Terminals.
a)Die Stelle, die Einlagekonten für Kartenakzeptanzstellen, d. h.
Händler, führt und an den die Kartenakzeptanzstelle die Daten über die Transaktionen übermittelt.
Der Acquirer ist für die Erfassung der Transaktionsdaten und Verrechnung mit den Akzeptanzstellen verantwortlich.
b)Bei POS-Transaktionen die Stelle, an die die Akzeptanzstelle, in der Regel ein Händler, die erforderlichen Daten zur Bearbeitung der Kartenzahlung übermittelt.
Der Acquirer ist die Stelle, die das Konto des Händlers führt.
c)Bei Verfügungen am Geldautomaten die Stelle, die dem Karteninhaber Banknoten zur Verfügung stellt, entweder direkt oder über Drittanbieter.
d)Die Stelle, die Terminals bereitstellt, unabhängig vom Eigentum an den Terminals.
Geldautomat ( ATM — automated teller machine) Elektromechanische Vorrichtung, mit der autorisierte Nutzer, die typischerweise maschinenlesbare physische Karten verwenden, Bargeld von ihren Konten abheben können und/oder Zugang zu sonstigen Diensten erhalten, zum Beispiel Kontostandsabfragen, Überweisungen oder Bargeldeinzahlungen.
Eine Vorrichtung, mit der ausschließlich Kontostandsabfragen getätigt werden können, gilt nicht als ATM.
Der Geldautomat kann im Online-Modus, mit einer Echtzeit-Autorisierungsanfrage oder im Offline-Modus betrieben werden.
Geldautomat mit Barabhebungs-funktion (ATM with a cash withdrawal function) Geldautomat, der es autorisierten Nutzern ermöglicht, Bargeld von ihren Konten unter Verwendung einer Karte zur Bargeldabhebung abzuheben.
Geldautomat mit Überweisungsfunktion (ATM with a credit transfer function) Geldautomat, der es autorisierten Nutzern ermöglicht, Überweisungen unter Verwendung einer Zahlungskarte vorzunehmen.
Geldmittel ( Funds) Banknoten und Münzen, Buchgeld und elektronisches Geld.
Gesamtzahl der ausgehenden Transaktionen ( Total transactions sent) Gesamtzahl der Transaktionen, die in einem bestimmten Zahlungssystem eingereicht und abgewickelt wurden.
Gesamtwert der Transaktionen, die in einem bestimmten Zahlungssystem eingereicht und abgewickelt wurden.
Gesamtzahl der Zahlungstransaktionen, an denen Nicht-MFI beteiligt sind ( Total payment transactions involving non-MFIs) Gesamtzahl der Transaktionen unter Verwendung von Zahlungsinstrumenten, an denen Nicht-MFI beteiligt sind.
Gesamtwert der Transaktionen unter Verwendung von Zahlungsinstrumenten, an denen Nicht-MFI beteiligt sind.
Grenzüberschreitende Transaktion ( Cross-border transaction) Eine vom Zahlungspflichtigen oder vom Zahlungsempfänger initiierte Zahlungstransaktion, wobei der Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen und der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers sich in unterschiedlichen Ländern befinden.
Händler ( Merchant) Eine Stelle, der die Berechtigung erteilt wurde, im Austausch für die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen Geldmittel zu erhalten, und mit der ein Zahlungsdienstleister für die Annahme solcher Geldmittel eine Vereinbarung getroffen hat.
Indirekter Teilnehmer ( Indirect participant) Ein Teilnehmer in einem Zahlungsverkehrssystem mit einer Vereinbarung zur Teilnahme auf mehreren Ebenen, das einen direkten Teilnehmer als Mittler verwendet, um einige der im System erlaubten Tätigkeiten, insbesondere Verrechnung, auszuüben.
Alle Transaktionen eines indirekten Teilnehmers werden auf dem Konto eines direkten Teilnehmers verrechnet, der zugestimmt hat, den betreffenden indirekten Teilnehmer zu vertreten.
Jeder Teilnehmer, der individuell im System angesprochen werden kann, wird getrennt gezählt, unabhängig davon, ob eine rechtliche Verbindung zwischen zwei oder mehreren Teilnehmern besteht.
Inländische Zahlungstransaktion ( Domestic payment transaction) Der Begriff „Inländische Zahlungstransaktion“ hat dieselbe Bedeutung wie der Begriff „Inlandszahlung“ in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (.1)
Institute, die Nicht-MFI Zahlungsdienste anbieten ( Institutions offering payment services to non-MFIs) Umfasst alle Zahlungsdienstleister, darunter ausgewählte Indikatoren für Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Emittenten, die in Tabelle 1 zu melden sind.
Dienst der Zahlungsanweisung ( Payment initiation service) Dienste der Zahlungsanweisung weisen Zahlungstransaktionen über ein internetfähiges Zahlungskonto an.
Die Dienste werden von Drittanbietern bereitgestellt, die das verwendete Zahlungskonto nicht selbst vergeben.
Karte ( Card) Ein Gegenstand, der durch seinen Inhaber entweder zur Vornahme von Transaktionen oder zur Abhebung von Geld verwendet werden kann.
Karten bieten dem Karteninhaber gemäß der Vereinbarung mit dem Kartenemittenten eine oder mehrere der folgenden Funktionen an: Bargeldfunktion, Debitfunktion, ohne Kreditfunktion (d. h. mit „verzögerter“ Debitfunktion), Kreditfunktion und E-Geldfunktion.
Karten, die mit einem E-Geld-Konto verbunden sind, sind in der Kategorie „Karten mit E-Geldfunktion“ sowie in anderen Kategorien entsprechend den Funktionen der Karte enthalten.
Karten werden auf der Seite des sendenden Teilnehmers Seite, d. h. der kartenausgebenden Seite, gezählt.
Kreditkarte (ohne Kreditfunktion) ( Card with a delayed debit function — mit „verzögerter“ Debitfunktion) Eine Karte, die es Karteninhabern ermöglicht, dass ein Konto beim Kartenemittenten mit ihren Käufen bis zu einer genehmigten Grenze belastet wird.
Der Saldo auf diesem Konto wird dann am Ende eines im Voraus festgelegten Zeitraums vollständig beglichen.
In der Regel wird vom Inhaber eine Jahresgebühr verlangt.
Das Unterscheidungsmerkmal einer Kreditkarte (ohne Kreditfunktion) im Gegensatz zu einer Kreditkarte (mit Kreditfunktion) oder Debitkarte ist die vertragliche Vereinbarung zur Gewährung einer Kreditlinie, aber mit einer Verpflichtung, die Schulden am Ende eines im Voraus festgelegten Zeitraums zu begleichen.
Diese Art von Karte wird üblicherweise als „Kreditkarte“ bezeichnet.
Debitkarte und/oder Kreditkarte (ohne Kreditfunktion) ( Card with a debit or delayed debit function) Eine Debitkarte und/oder Kreditkarte (ohne Kreditfunktion).
Diese Kategorie wird nur gemeldet, wenn die Daten nicht in „Debitkarten“ und „Kreditkarten (ohne Kreditfunktion“) aufgegliedert werden können.
Debitkarte ( Card with a debit function) Eine Karte, die es Karteninhabern ermöglicht, dass ihre Konten direkt und unmittelbar mit ihren Käufen belastet werden, unabhängig davon, ob diese vom Kartenemittenten gehalten werden.
Eine Debitkarte kann mit einem Konto, das Überziehungskredite als eine zusätzliche Eigenschaft anbietet, verbunden sein.
Die Anzahl der Debitkarten bezieht sich auf die Anzahl der im Umlauf befindlichen Karten insgesamt und nicht auf die Anzahl der Konten, mit denen die Karten verbunden sind.
Das Unterscheidungsmerkmal einer Debitkarte im Gegensatz zu einer Kreditkarte mit oder ohne Kreditfunktion ist die vertragliche Vereinbarung, Käufe direkt mit Geldmitteln auf dem derzeitigen Konto des Karteninhabers zu belasten.
Karte mit E-Geldfunktion ( Card with an e-money function) Eine Karte, die E-Geld-Transaktionen ermöglicht.
Karten, auf denen E-Geld direkt gespeichert werden kann, und Karten mit Zugang zu einem E-Geld-Konto sind enthalten.
Karte mit E-Geldfunktion, die mindestens einmal geladen wurde ( Card with an e-money function which has been loaded at least once) Eine Karte mit E-Geldfunktion, die mindestens einmal geladen wurde und somit als aktiviert angesehen werden kann.
Aufladen kann als Hinweis für die Absicht interpretiert werden, die E-Geldfunktion zu nutzen.
Karte mit einer kombinierten Debit-, Bargeld- und E-Geldfunktion ( Card with a combined debit, cash and e-money function) Von einem Zahlungsdienstleister ausgegebene Karte mit einer kombinierten Bargeld-, Debit- und E-Geldfunktion.
Kreditkarte mit oder ohne Kreditfunktion ( Card with a credit or delayed debit function) Eine Kreditkarte mit oder ohne Kreditfunktion.
Diese Kategorie wird nur gemeldet, wenn die Daten nicht in „Kreditkarten (mit Kreditfunktion)“ und „Kreditkarten (ohne Kreditfunktion)“ aufgegliedert werden können.
Kreditkarte (mit Kreditfunktion) ( Card with a credit function) Eine Karte, die es Karteninhabern ermöglicht, Käufe zu tätigen und in einigen Fällen auch Bargeld bis zu einer zuvor vereinbarten Höchstgrenze abzuheben.
Der gewährte Kredit kann vollständig am Ende eines bestimmten Zeitraums oder teilweise beglichen werden, wobei der Saldo als Kredit gewährt wird, der in der Regel verzinst wird.
Das Unterscheidungsmerkmal einer Kreditkarte (mit Kreditfunktion) im Gegensatz zu einer Debitkarte und/oder Kreditkarte (ohne Kreditfunktion) ist die vertragliche Vereinbarung, die dem Karteninhaber eine Kreditlinie für einen Kredit gewährt.
Karte mit Zahlungsfunktion, ohne Karten nur mit E-Geldfunktion ( Card with a payment function, except cards with an e-money function only) Eine Karte mit mindestens einer der folgenden Funktionen: eine Debitfunktion, ohne Kreditfunktion (d. h. mit „verzögerter“ Debitfunktion) oder Kreditfunktion.
Die Karte kann auch weitere Funktionen, wie eine E-Geldfunktion, haben, allerdings werden Karten mit lediglich einer E-Geldfunktion in dieser Kategorie nicht gezählt.
Karte zur Bargeldabhebung ( Card with a cash function) Eine Karte, die es dem Inhaber ermöglicht, Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben und/oder Bargeld an einem Geldautomaten einzuzahlen.
Karten mit Zugang zu einem E-Geld-Konto ( Cards which give access to e-money stored on e-money accounts) Siehe die Definition des Begriffs „E-Geld-Konten“.
Karten, auf denen E-Geld direkt gespeichert werden kann ( Cards on which e-money can be stored directly) E-Geld, das der Inhaber von E-Geld mit sich führen kann.
Siehe auch die Definition des Begriffs „elektronisches Geld“.
Kartenemittent ( Card issuer) Ein Finanzinstitut, das Karteninhabern Zahlungskarten zur Verfügung stellt, Transaktionen an POS-Terminals oder Geldautomaten autorisiert und Zahlung an den Acquirer für Transaktionen garantiert, die den Regeln des relevanten Systems entsprechen.
Im Fall von Drei-Parteien-Systemen ist der Kartenemittent mit dem Kartensystem identisch.
Im Fall von Vier-Parteien-Systemen können die folgenden Stellen Kartenemittenten sein: a) Kreditinstitute, b) Unternehmen, die Mitglied eines Kartensystems sind und eine Vertragsbeziehung mit einem Karteninhaber unterhalten, welche die Bereitstellung und Nutzung einer Karte im Rahmen dieses Kartensystems vorsieht.
a)Kreditinstitute,
b)Unternehmen, die Mitglied eines Kartensystems sind und eine Vertragsbeziehung mit einem Karteninhaber unterhalten, welche die Bereitstellung und Nutzung einer Karte im Rahmen dieses Kartensystems vorsieht.
Kartensystem ( Card scheme) Eine technische und kommerzielle Regelung, die für die Betreuung einer oder mehrerer spezifischer Kartenmarken eingerichtet wurde und die organisatorischen und rechtlichen Bestimmungen und die Rahmenbedingungen enthält, die erforderlich sind, damit die von der Marke vermarkteten Dienste funktionieren.
Ein Drei-Parteien-Kartensystem ist ein Kartensystem mit folgenden Akteuren: a) das Kartensystem selbst, das als Emittent und Acquirer handelt; b) der Karteninhaber; c) die Akzeptanzstelle.
Ein Vier-Parteien-Kartensystem ist ein Kartensystem, wo die beteiligten Akteure: a) der Emittent, b) der Acquirer, c) der Karteninhaber, d) der Kartenakzeptant sind.
Im Fall einer Geldautomatentransaktion ist es gewöhnlich der Acquirer, der seine Dienste über den Geldautomaten anbietet.
a)das Kartensystem selbst, das als Emittent und Acquirer handelt;
b)der Karteninhaber;
c)die Akzeptanzstelle.
a)der Emittent,
b)der Acquirer,
c)der Karteninhaber,
d)der Kartenakzeptant
Kartenzahlung ( Card payment) Zahlungstransaktion unter Verwendung einer Debitkarte, Kreditkarte mit oder ohne Kreditfunktion an einem Terminal oder auf sonstige Art und Weise.
Kartenzahlung, initiiert an physischen Zahlungsterminals —EFTPOS ( Card payment initiated at a physical EFTPOS) Beleglos initiierte Kartenzahlungstransaktion an einem physischen POS ermöglicht elektronische Überweisungen.
Diese Position enthält typischerweise Kartenzahlungen über einen EFTPOS-Terminal am Standort eines Händlers.
Sie enthält keine E-Geld-Zahlungstransaktionen.
Kartenzahlungen mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten, ohne Karten nur mit E-Geldfunktion ( Card payments with cards issued by resident PSPs, except cards with an e-money function only) Zahlungstransaktionen unter Verwendung von Debitkarten, Kreditkarten mit oder ohne Kreditfunktion an einem Terminal oder auf sonstige Art und Weise.
Alle mit einer Karte initiierten Zahlungstransaktionen sind enthalten, d. h.: a) alle Transaktionen, bei denen der Acquirer und der Emittent der Karte verschiedene Stellen und b) alle Transaktionen, bei denen der Acquirer und der Emittent der Karte identisch sind.
Abzüge vom Konto des Zahlungsdienstleisters aus der Abwicklung einer Kartentransaktion, bei der der Acquirer und der Emittent der Karte identisch sind, sind enthalten.
Zahlungstransaktionen über Telefon oder das Internet unter Verwendung einer Karte sind enthalten.
E-Geld-Zahlungstransaktionen sind nicht enthalten.
Bargeldabhebungen und -einzahlungen am Geldautomaten sind nicht enthalten.
Diese werden als „Bargeldabhebungen am Geldautomaten“ oder „Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten“ gemeldet.
Überweisungen am Geldautomaten sind nicht enthalten.
Diese werden als „Überweisungen“ gemeldet.
Barvorschüsse an POS-Terminals sind nicht enthalten.
a)alle Transaktionen, bei denen der Acquirer und der Emittent der Karte verschiedene Stellen und
b)alle Transaktionen, bei denen der Acquirer und der Emittent der Karte identisch sind.
Kartenzahlungen mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten, initiiert per Fernzugriff ( Card payments with cards issued by resident PSPs initiated remotely) Beleglos initiierte Kartenzahlungstransaktionen, die nicht an einem physischen POS-Terminal initiiert werden.
Diese Position enthält typischerweise Zahlungen mit Karten für über Telefon oder das Internet bezogene Waren oder Dienstleistungen.
Konzentrationsverhältnis ( Concentration ratio) Konzentrationsverhältnis dem Volumen nach: das Verhältnis der Anzahl, d. h.
Volumen, der von den fünf größten Teilnehmern eines Zahlungsverkehrssystems gesendeten Transaktionen und die Gesamtanzahl, d. h.
Volumen, der über das Zahlungsverkehrssystem gesendeten Transaktionen.
Konzentrationsverhältnis dem Wert nach: das Verhältnis des Werts der von den fünf größten Teilnehmern eines Zahlungsverkehrssystems gesendeten Transaktionen und der Gesamtwert der über das Zahlungsverkehrssystem gesendeten Transaktionen.
Kreditinstitut ( Credit institution) Der Begriff „Kreditinstitut“ hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (.2)
Lastschrift ( Direct debit) Ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsdienst zur Belastung des Zahlungskontos des Zahlungspflichtigen, möglicherweise wiederkehrend, aufgrund der Zustimmung des Zahlungspflichtigen zu einem Zahlungsvorgang, die der Zahlungspflichtige gegenüber dem Zahlungsempfänger, dessen Zahlungsdienstleister oder seinem eigenen Zahlungsdienstleister erteilt.
Lastschrift, initiiert als Datei/Sammellast-schrift ( Direct debit initiated in a file/batch) Eine beleglos initiierte Lastschrift, die Teil einer Gruppe von Lastschriften ist, die vom Zahlungspflichtigen gemeinsam initiiert werden.
Jede Lastschrift, die Teil einer Sammellastschrift ist, wird als separate Lastschrift gezählt, wenn die Anzahl der Transaktionen gemeldet wird.
Lastschrift, initiiert als Einzellastschrift ( Direct debit initiated on a single payment basis) Eine beleglos initiierte Lastschrift, die unabhängig von anderen Lastschriften ist, d. h. nicht Teil einer Gruppe von gemeinsam initiierten Lastschriften.
Lastschriften davon: nicht SEPA (Direct debits of which: non-SEPA) Lastschriften, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 nicht den Anforderungen für SEPA-Lastschriften entsprechen.
Marke ( Brand) Ein bestimmtes Zahlungsprodukt, insbesondere eine Karte, das von seinem Eigentümer zur Verwendung in einem bestimmten Gebiet lizenziert worden ist.
Monetäre Finanzinstitute, MFI ( Monetary financial institutions, MFIs) MFI sind alle institutionellen Einheiten der Teilsektoren Zentralbank (S.121), Kreditinstitute (ohne die Zentralbank) (S.122) und Geldmarktfonds (S.123) gemäß dem überarbeiteten Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen nach der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.
Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (.3)
Nicht-MFI ( Non-MFI) Jede natürliche oder juristische Person, die nicht zum MFI-Sektor gehört.
Für die Zwecke der Zahlungsverkehrsstatistik sind alle Zahlungsdienstleister aus dem „Nicht-MFI“-Sektor ausgeschlossen.
Öffentliche Körperschaften ( Public administration) Institutionelle Einheiten, die Nichtmarktproduzenten sind, deren Produktionswert für den Individual- und Kollektivkonsum bestimmt ist, und die sich mit Zwangsabgaben von Einheiten anderer Sektoren finanzieren, und institutionelle Einheiten, deren Hauptfunktion darin besteht, die Einkommen und Vermögen umzuverteilen, wie es für den Sektor Staat definiert ist.
POS-Terminal ( POS-Terminal) POS-Geräte, mit denen Zahlungskarten an einem physisch-realen (und nicht virtuellen) Kassenterminal verwendet werden können.
Die Zahlungsinformationen werden entweder manuell auf Papiergutscheinen oder elektronisch, d. h.
EFTPOS, abgefragt.
Das POS-Terminal ermöglicht die Übermittlung von Informationen online, mit Echtzeit-Autorisierungsanfrage, bzw. offline.
POS-Transaktionen, ohne E-Geld-Transaktionen ( POS transactions, except e-money transactions) Transaktionen, die an einem POS-Terminal unter Verwendung einer Debitkarte, Kreditkarte mit oder ohne Kreditfunktion durchgeführt werden.
Transaktionen unter Verwendung einer Karte mit E-Geldfunktion sind nicht enthalten.
Scheck ( Cheque) Eine schriftliche Anweisung einer Partei, d. h. des Ausstellers, an eine andere Partei, d. h. den Bezogenen, der normalerweise ein Kreditinstitut ist, die den Bezogenen verpflichtet, dem Aussteller oder einem vom Aussteller benannten Dritten auf Sicht einen bestimmten Betrag zu zahlen.
Sonstige direkte Teilnehmer ( Other direct participants) Jeder direkte Teilnehmer in einem Zahlungsverkehrssystem außer Kreditinstitute und Zentralbanken.
Sonstige Finanzinstitute ( Other financial institutions) Alle in einem Zahlungsverkehrssystem teilnehmenden Finanzinstitute, die unter der Aufsicht der relevanten Behörden, d. h. entweder der Zentralbank oder der Aufsichtsbehörde, stehen, die aber nicht unter die Definition von „Kreditinstituten“ fallen.
Sonstige Zahlungsdienste ( Other payment services) Umfasst Zahlungsdienste im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 2007/64/EG, die in dieser Verordnung nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
Sonstiger E-Geld-Emittent ( Other e-money issuer) E-Geld-Emittenten ohne „E-Geld-Institute“ und „Kreditinstitute“.
Siehe die Definition des Begriffs „E-Geld-Emittenten“.
Terminal zum Aufladen/Entladen von E-Geld-Karten ( E-money card-loading and unloading terminal) Terminal, mit dem E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf den Inhaber einer Karte mit E-Geldfunktion übertragen oder von dieser eingezogen werden kann, d. h.
Aufladen und Entladen.
Transaktionen am Geldautomaten, ohne E-Geld-Transaktionen (ATM transactions, except e-money transactions) Bargeldabhebungen oder Bargeldeinzahlungen an einem Geldautomaten unter Verwendung einer Karte zur Bargeldabhebung, die alle mit einer Karte initiierten relevanten Transaktionen enthält, d. h.: a) alle Transaktionen, bei denen der Acquirer und der Kartenemittent verschiedene Stellen sind, und b) alle Transaktionen, bei denen der Acquirer und der Kartenemittent identisch sind.
E-Geld-Zahlungstransaktionen sind nicht enthalten.
a)alle Transaktionen, bei denen der Acquirer und der Kartenemittent verschiedene Stellen sind, und
b)alle Transaktionen, bei denen der Acquirer und der Kartenemittent identisch sind.
Transaktionen an Terminals, bereitgestellt durch ausländische Zahlungsdienstleister, mit Karten, emittiert von inländischen Zahlungsdienstleistern ( Transactions at terminals provided by non-resident PSPs with cards issued by resident PSPs) Zahlungstransaktionen, die an allen von Zahlungsdienstleistern aus Nicht-EU-Ländern erworbenen Terminals durchgeführt werden, bei denen die in den Transaktionen verwendeten Karten von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert sind.
Geografische Untergliederungen (gemäß Anhang III) beziehen sich auf das Land des Standortes des ,Terminals.
Transaktionen an Terminals, bereitgestellt durch inländische Zahlungsdienstleister, mit Karten, emittiert von inländischen Zahlungsdienstleistern ( Transactions at terminals provided by resident PSPs with cards issued by resident PSPs) Zahlungstransaktionen, die an allen von inländischen Zahlungsdienstleistern erworbenen Terminals (d. h., ob Terminals sich in oder außerhalb des Landes des Standorts des Zahlungsdienstleisters befinden) durchgeführt werden und bei denen die in den Transaktionen verwendeten Karten von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert sind.
Geografische Untergliederungen (gemäß Anhang III) beziehen sich auf das Land des Standortes des Terminals.
Transaktionen an Terminals, bereitgestellt durch inländische Zahlungsdienstleister, mit Karten, emittiert von ausländischen Zahlungsdienstleistern ( Transactions at terminals provided by resident PSPs with cards issued by non-resident PSPs) Zahlungstransaktionen, die an allen von inländischen Zahlungsdienstleistern erworbenen Terminals (d. h., ob Terminals sich in oder außerhalb des Landes des Standorts des Zahlungsdienstleisters befinden) durchgeführt werden und bei denen die in den Transaktionen verwendeten Karten von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert sind.
Geografische Untergliederungen (gemäß Anhang III) beziehen sich auf das Land des Standortes des Terminals.
Übertragbare Einlagen ( Transferable deposits) Einlagen innerhalb der Kategorie „täglich fällige Einlagen“, die unmittelbar auf Verlangen übertragbar sind, um Zahlungen gegenüber anderen Wirtschaftssubjekten durch üblicherweise genutzte Zahlungsmittel zu leisten, und zwar ohne nennenswerte Verzögerung, Beschränkung oder Vertragsstrafe.
Überweisung ( Credit transfer) Ein Zahlungsdienst, mit dem der Zahlende sein kontoführendes Institut anweisen kann, dem Begünstigten Geldmittel zu überweisen.
Es handelt sich um eine Zahlungsanweisung oder eine Reihe von Zahlungsanweisungen, deren Zweck darin liegt, dem Begünstigten Geldmittel verfügbar zu machen.
Sowohl die Zahlungsanweisung als auch die in ihr beschriebenen Geldmittel werden vom Zahlungsdienstleister des Zahlenden zum Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, d. h.
Begünstigten, verschoben, möglicherweise über mehrere zwischengeschaltete Kreditinstitute und/oder ein oder mehrere Zahlungsverkehrs- und Verrechnungssysteme.
Transaktionen mit Bargeld an einem oder beiden Enden der Zahlungstransaktion und unter Verwendung eines Überweisungsdienstes sind als Überweisungen enthalten.
Überweisungen an einem Geldautomat mit Überweisungsfunktion sind auch enthalten.
Überweisungen, beleghaft initiiert ( Credit transfers initiated in paper-based form) Überweisung, die der Zahlungspflichtige in Papierform einreicht.
Überweisungen, beleglos initiiert ( Credit transfers initiated electronically) Jede Überweisung, die der Zahlungspflichtige nicht in Papierform einreicht, d. h. elektronisch.
Enthält Einreichungen per Telefax oder sonstige Kommunikationsmittel (wie automatisiertes Telefon-Banking), sofern sie ohne manuellen Eingriff in elektronische Zahlungen umgewandelt werden.
Enthält Daueraufträge, die anfangs zwar in Papierform eingereicht wurden, in der Folge aber regelmäßig elektronisch ausgeführt werden.
Enthält Überweisungen, die durch einen Zahlungsdienstleister auf der Basis eines Finanzdienstes ausgeführt werden, wenn der Finanzdienst beleglos initiiert ist oder die Form der Einreichung des Dienstes unbekannt ist, und der Zahlungsdienstleister die Überweisung elektronisch ausgeführt hat.
Enthält an einem Geldautomat mit Überweisungsfunktion initiierte Überweisungen.
Überweisungen davon: nicht SEPA (Credit transfers: of which non-SEPA) Überweisungen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates nicht den Anforderungen für SEPA (Single Euro Payments Area)-Überweisungen entsprechen.
Überweisungen, initiiert als Datei/Sammelüberweisung ( Credit transfers initiated in a file/batch) Eine beleglos initiierte Überweisung, die Teil einer Gruppe von Überweisungen ist, die vom Zahlungspflichtigen über eine Standleitung gemeinsam initiiert werden.
Jede Überweisung, die Teil einer Sammelüberweisung ist, wird als separate Überweisung gezählt, wenn die Anzahl der Transaktionen gemeldet wird.
Überweisungen, initiiert als Einzelüberweisung ( Credit transfers initiated on a single payment basis) Eine beleglos initiierte Überweisung, die selbständig initiiert wird, d. h. eine Überweisung, die nicht Teil einer Gruppe von gemeinsam initiierten Überweisungen ist.
Zahlungen mit Kreditkarten (ohne Kreditfunktion) ( Payments with cards with a delayed debit function) Zahlungstransaktionen, die mit Kreditkarten (ohne Kreditfunktion) an einem physischen Terminal oder auf sonstige Art und Weise durchgeführt werden.
Zahlungen mit Debitkarten und/oder Kreditkarten (ohne Kreditfunktion) ( Payments with cards with a debit and/or delayed debit function) Zahlungstransaktionen, die mit Debitkarten und/oder Kreditkarten (ohne Kreditfunktion) an einem physischen Terminal oder auf sonstige Art und Weise durchgeführt werden.
Diese Unterkategorie wird nur gemeldet, wenn die Daten nicht in „Zahlungen mit Debitkarten“ und „Zahlungen mit Kreditkarten (ohne Kreditfunktion)“ aufgegliedert werden können.
Zahlungen mit Debitkarten ( Payments with cards with a debit function) Zahlungstransaktionen, die mit Debitkarten an einem physischen Terminal oder auf sonstige Art und Weise durchgeführt werden.
Zahlungen mit Kreditkarten mit oder ohne Kreditfunktion ( Payments with cards with a credit and/or delayed debit function) Zahlungstransaktionen, die mit Kreditkarten mit oder ohne Kreditfunktion an einem physischen Terminal oder auf sonstige Art und Weise durchgeführt werden.
Diese Unterkategorie wird nur gemeldet, wenn die Daten nicht in „Zahlungen mit Kreditkarten (mit Kreditfunktion)“ und „Zahlungen mit Kreditkarten (ohne Kreditfunktion)“ aufgegliedert werden können.
Zahlungen mit Kreditkarten (mit Kreditfunktion) ( Payments with cards with a credit function) Zahlungstransaktionen, die mit Kreditkarten (mit Kreditfunktion) an einem physischen Terminal oder auf sonstige Art und Weise durchgeführt werden.
Zahlungsdienste ( Payment services) Der Begriff „Zahlungsdienst“ hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 der Richtlinie 2007/64/EG.
Zahlungsdienstleister ( Payment service providers, PSPs) „Zahlungsdienstleister“, die in Artikel 1 der Richtlinie 2007/64/EG vorgesehen sind.
Zahlungsempfänger ( Payee) Der Begriff „Zahlungsempfänger“ hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 der Richtlinie 2007/64/EG.
Zahlungsinstitut ( Payment institution) Der Begriff „Zahlungsinstitut“ hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 der Richtlinie 2007/64/EG.
Zahlungsinstrument ( Payment instrument) Der Begriff „Zahlungsinstrument“ hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 der Richtlinie 2007/64/EG.
Zahlungskonto ( Payment account) Der Begriff „Zahlungskonto“ hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 der Richtlinie 2007/64/EG.
Zahlungspflichtiger ( Payer) Der Begriff „Zahlungspflichtiger“ hat dieselbe Bedeutung wie in Artikel 4 der Richtlinie 2007/64/EG.
Zahlungstransaktion ( Payment transaction) Der Begriff Zahlungstransaktion hat dieselbe Bedeutung wie der Begriff „Zahlungsvorgang“ in Artikel 4 der Richtlinie 2007/64/EG.
Zahlungsverkehrs-system ( Payment system) Der Begriff „Zahlungsverkehrssystem“ hat dieselbe Bedeutung wie der Begriff „Zahlungssystem“ in Artikel 4 der Richtlinie 2007/64/EG.
Zentralbank ( Central bank) Eine finanzielle Kapitalgesellschaft und eine Quasi-Kapitalgesellschaft, deren Hauptfunktion darin besteht, Zahlungsmittel auszugeben, den inneren und den äußeren Wert der Landeswährung aufrechtzuerhalten und die internationalen Währungsreserven des Landes ganz oder teilweise zu halten.
Zweigstelle ( Branch) Niederlassung, die nicht den Hauptsitz darstellt und die sich im Berichtsland befindet und von einem Zahlungsdienstleister gegründet wurde, der rechtlich in einem anderen Land eingetragen ist.
Sie hat keine Rechtspersönlichkeit und betreibt unmittelbar sämtliche oder einen Teil der Geschäfte, die mit der Tätigkeit eines Zahlungsdienstleisters verbunden sind.
Alle in dem Berichtsland befindlichen Niederlassungen, die von demselben, in einem anderen Land rechtlich eingetragenen Institut gegründet wurden, bilden eine einzige Zweigstelle.
Jede dieser Niederlassungen gilt als einzelne Geschäftsstelle.
(1)Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro (ABl.
L 94 vom 30.3.2012, S. 22).
(2)Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl.
L 176 de 27.6.2013, S. 1.)
(3)ABl.
L 174 vom 26.6.2013, S. 1.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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