ErwGr. 2

REG_2013_1414 · zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2013 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Union in Drittländern anwendbar sind

Die Berichtigungskoeffizienten, auf deren Grundlage Zahlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 679/2013 des Rates (2) vorgenommen wurden, können rückwirkende Anpassungen der Dienstbezüge nach oben oder unten zur Folge haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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