ErwGr. 3

REG_2013_1415 · zur Anpassung des Beitragssatzes zum Versorgungssystem der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Juli 2013

Aufgrund jüngster und künftiger Urteile in Rechtsstreitigkeiten über die Anpassung der Dienstbezüge und Versorgungsbezüge für die Jahre 2011 und 2012 sowie über die Anpassung des Beitragssatzes zum Versorgungssystem für das Jahr 2011 ist es jedoch möglich, dass diese Anpassung geändert werden muss. Die Umsetzung dieser Urteile kann Auswirkungen auf die Berechnung des Beitragssatzes für die Jahre 2012 und 2013 haben, so dass der Rat den genannten Beitragssatz rückwirkend neu anzupassen hätte. Gegebenenfalls kann dies dazu führen, dass zu viel gezahlte Beträge wieder eingezogen werden —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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