ErwGr. 2

REG_2013_1417 · zur Festlegung der Form der von der Europäischen Union ausgestellten Laissez-Passer

Es wird darauf hingewiesen, dass Artikel 6 Absatz 1 des Protokolls auf die Mitglieder der Organe der Union und die Bediensteten der Union Anwendung findet, die entweder dem Statut der Beamten oder den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (1) unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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