ErwGr. 1

REG_2013_147 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energiestatistik hinsichtlich der Durchführung von Aktualisierungen für die monatlichen und jährlichen Energiestatistiken

Die Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt (2) und Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (3) sehen die Übermittlung quantitativer Energiedaten durch die Mitgliedstaaten vor. Zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der in den genannten Richtlinien aufgestellten Ziele werden detaillierte und aktualisierte Energiedaten benötigt, deren Erfassung im Rahmen einer harmonisierten und qualitativ hochwertigen Methodik zu erfolgen hat. Solche Berichterstattungspflichten sind von wesentlicher Bedeutung unter anderem für die Verwirklichung des Ziels der Energieeffizienz und sollten daher weiterhin fester Bestandteil der Entwicklung eines EU-Rechtsrahmens in diesem Bereich sein. Teilweise werden diese Daten bereits an die Kommission (Eurostat) übermittelt und als jährliche Energiestatistiken verbreitet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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