ErwGr. 4

REG_2013_19 · zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kolumbien und Peru andererseits

Es ist zudem erforderlich, dass angemessene Schutzmechanismen geschaffen werden, um schweren Schaden für den Bananenanbau der Union zu verhindern — ein Wirtschaftszweig, der für die landwirtschaftlichen Produzenten vieler Gebiete in äußerster Randlage der Union von großer Bedeutung ist. Die begrenzte Fähigkeit dieser Gebiete zur Diversifizierung aufgrund ihrer natürlichen Gegebenheiten macht den Bananensektor zu einem besonders sensiblen Produktionszweig. Es ist daher unerlässlich, dass wirksame Mechanismen in Bezug auf die Präferenzeinfuhren aus betroffenen Drittländern eingeführt werden, damit sichergestellt ist, dass der Bananenanbau der Union unter den bestmöglichen Bedingungen aufrechterhalten wird, weil er in einigen Gebieten, insbesondere in den Gebieten in äußerster Randlage, von zentraler Bedeutung für die Beschäftigung ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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