ErwGr. 18

REG_2013_20 · zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits

Im Einklang mit Artikel 111 Absatz 3 des Abkommens sollten genaue Vorschriften für die Einleitung einer Untersuchung, den Zugang zu den zusammengetragenen Informationen und ihre Überprüfung durch die interessierten Parteien, die Anhörung der beteiligten interessierten Parteien sowie deren Möglichkeit zur Stellungnahme vorgesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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