ErwGr. 22

REG_2013_20 · zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits

Eine strenge Überwachung sollte die rechtzeitige Beschlussfassung zur etwaigen Einleitung einer Untersuchung oder zur Einführung von Maßnahmen erleichtern. Aus diesem Grund sollte die Kommission Einfuhren von Bananen ab dem Zeitpunkt des Beginns der Anwendung des Abkommens regelmäßig überwachen. Auf einen hinreichend begründeten Antrag sollte die Überwachung auf andere Sektoren ausgeweitet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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