Art. 2

REG_2013_216 · über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union

(1)Die elektronische Ausgabe des Amtsblatts trägt eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die gemäß der Richtlinie 1999/93/EG auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und von einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wurde. Das qualifizierte Zertifikat und die Erneuerungen desselben werden auf der EUR-Lex-Website veröffentlicht, damit die Nutzer die fortgeschrittene elektronische Signatur und den Charakter der Echtheit der elektronischen Ausgabe des Amtsblatts verifizieren können.
(2)Die elektronische Ausgabe des Amtsblatts enthält Angaben zum Datum ihrer Veröffentlichung.
(3)Die elektronische Ausgabe des Amtsblatts wird der Öffentlichkeit auf der EUR-Lex-Website in einem nicht veralteten Format dauerhaft zugänglich gemacht. Die Abfrage ist kostenlos.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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Kann ich Art. 2 REG_2013_216 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.