ErwGr. 40

REG_2013_228 · über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 des Rates

Seit 2006 steigt der Bedarf einiger Regionen in äußerster Randlage, insbesondere der Azoren und der französischen überseeischen Departements, an wesentlichen Erzeugnissen aufgrund der Zunahme des Viehbestands und der Bevölkerungszunahme. Daher sollte der Teil der Haushaltsmittel, auf den die Mitgliedstaaten für die besondere Versorgungsregelung zugunsten der betreffenden Regionen zurückgreifen können, aufgestockt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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