ErwGr. 7

REG_2013_241 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Chlorantraniliprol, Fludioxonil und Prohexadion in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Behörde zog in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme bezüglich der Anwendung von Fludioxonil bei Rettich den Schluss, dass die vorgelegten Rückstandsuntersuchungen nicht nach guter landwirtschaftlicher Praxis durchgeführt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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