ErwGr. 6

REG_2013_244 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) in Nährstoffzubereitungen für Säuglings- und Kleinkindernahrung

Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss hat am 7. Juni 1996 eine Stellungnahme (4) zur Sicherheit von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) als Lebensmittelzusatzstoff in Nährstoffzubereitungen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung abgegeben, in der er zum Schluss kam, dass die Verwendung unbedenklich ist, vorausgesetzt die Gesamtmengen an Calcium und Phosphor sowie das Verhältnis Calcium/Phosphor werden nicht überschritten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 6 REG_2013_244 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 6 REG_2013_244 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.