ErwGr. 7

REG_2013_25 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf den Lebensmittelzusatzstoff Kaliumdiacetat

Kaliumdiacetat soll nach dem Antrag als Alternative zu dem Lebensmittelzusatzstoff Natriumdiacetat (E 262(ii)), der das Wachstum von Mikroorganismen hemmt, verwendet werden. Die Ersetzung von Natriumdiacetat (E 262(ii)) durch Kaliumdiacetat kann zu einer geringeren Aufnahme von Natrium über die Nahrung beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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