ErwGr. 3

REG_2013_251 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Aminopyralid, Bifenazat, Captan, Fluazinam, Fluopicolid, Folpet, Kresoxim-methyl, Penthiopyrad, Proquinazid, Pyridat und Tembotrion in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Bezüglich Bifenazat wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Zitrusfrüchten, Kernobst, Steinobst, Tafel- und Keltertrauben, Hopfen, Erdbeeren, Tomaten, Paprika, Auberginen und Kürbisgewächse (ungenießbare Schale) gestellt. Bezüglich Captan wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Tomaten gestellt. Bezüglich Dimethoat wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Tafeloliven und Oliven für die Gewinnung von Öl gestellt. Bezüglich Fluazinam wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Äpfeln gestellt. Bezüglich Fluopicolid wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Kopfsalat und anderen Salatarten, Spinat und verwandten Arten (Blätter) sowie frischen Kräutern gestellt. Bezüglich Folpet wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Brombeeren, Himbeeren, Johannisbeeren und Stachelbeeren gestellt. Bezüglich Iprodion wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Knollensellerie gestellt. Bezüglich Kresoxim-methyl wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Gerste, Roggen und Weizen gestellt. Bezüglich Proquinazid wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Tomaten, Auberginen und Kürbisgewächsen (genießbare Schale) gestellt. Bezüglich Pymetrozin wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Feldsalat und Bohnen (mit Hülsen) gestellt. Bezüglich Pyridat wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Dillblättern gestellt. Bezüglich Tembotrion wurde ein solcher Antrag für Niere und Leber von Rind und Schwein gestellt, und zwar in Anbetracht der Rückstandsgehalte in Futtermitteln aufgrund der Anwendung von Tembotrion bei Mais.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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