ErwGr. 5

REG_2013_256 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Natriumascorbat (E 301) in Vitamin-D-Präparaten, die zur Verwendung in Säuglings- und Kleinkindernahrung bestimmt sind

Für Zutaten, die bei der Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung verwendet werden, gelten weitaus strengere mikrobiologische Anforderungen als für allgemeine Lebensmittel, insbesondere in Bezug auf Enterobakterien und Cronobacter sakazakii. Um dem erforderlichen mikrobiologischen Standard zu genügen, werden Zutaten wie Vitamin-D-Präparate einer Hitzebehandlung unterzogen. Für diese Behandlung ist ein Antioxidationsmittel erforderlich, das wasserlöslich ist und einen neutralen ph-Wert aufweist. Natriumascorbat (E 301) wurde als nachweislich geeignetes Antioxidationsmittel identifiziert, das dieser technologischen Notwendigkeit gerecht wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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