REG_2013_297 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 44/2012, (EU) Nr. 39/2013 und (EU) Nr. 40/2013 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten
Fangbeschränkungen für Sandaal in den ICES (International Council for the Exploration of the Sea [Internationaler Rat für Meeresforschung])- Gebieten IIa und IIIa und im ICES-Untergebiet IV wurden provisorisch in Anhang IA der Verordnung (EU) Nr. 40/2013 festgesetzt. Der ICES hat im Februar 2013 ein wissenschaftliches Gutachten zu den Sandaalbeständen in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IIIa und im ICES-Untergebiet IV veröffentlicht. Diesem Gutachten zufolge sollten die Fangbeschränkungen für die Bewirtschaftungsgebiete 1 und 2 auf 224 544 Tonnen bzw. auf 17 544 Tonnen festgesetzt werden. Für das Bewirtschaftungsgebiet 3 empfiehlt der ICES, die Gesamtfangmenge auf 78 331 Tonnen zu begrenzen. Da das Bewirtschaftungsgebiet 3 sowohl die Fänge der Union als auch Norwegens abdeckt, sollte die Fangobergrenze für die Union in diesem Gebiet auf höchstens 40 000 Tonnen festgesetzt werden. Für die Bewirtschaftungsgebiete 4 und 6 lagen keine ausreichenden Fang- und Erhebungsdaten vor, anhand deren der ICES eine altersbasierte Beurteilung hätte vornehmen können. Daher sollten entsprechend dem Vorgehen bei anderen Beständen unter vergleichbaren Umständen die Fangobergrenzen für die Bewirtschaftungsgebiete 4 und 6 auf 4 000 Tonnen bzw. 336 Tonnen festgesetzt werden, was einer Verringerung um 20 % gegenüber den Obergrenzen in diesen Gebieten für 2012 entspricht. Dem ICES-Gutachten entsprechend sollten die Fangbeschränkungen für die Bewirtschaftungsgebiete 5 und 7 Null betragen. Da es sich bei Sandaal um einen Bestand handelt, der mit Norwegen geteilt wird, und vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit von Sandaal in den EU-Gewässern im Jahr 2013 ist es angemessen, einen Quotenaustausch mit Norwegen zu regeln. Folglich sollte die Norwegen aus dem Unionsanteil der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) ein Anteil von 22 450 t Sandaal im Bewirtschaftungsgebiet 1 im Austausch für 1 769 t nordnorwegischen Kabeljau, 131 t nordnorwegischen Schellfisch, 250 t Scholle in der Nordsee und 95 t Leng in der Nordsee auf Norwegen übertragen werden. Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 40/2013 sollte daher entsprechend geändert werden.
Kann ich ErwGr. 7 REG_2013_297 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.