ErwGr. 4

REG_2013_325 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Der genannte Beschluss sieht außerdem die Möglichkeit vor, die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen zu erlauben, wenn diese benötigt werden, um einer vor oder nach dem Datum der Benennung der betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in der Union ergangenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder einer vor oder nach diesem Datum in einem Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung nachzukommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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