ErwGr. 6

REG_2013_345 · über Europäische Risikokapitalfonds

Ein qualifizierter Risikokapitalfonds sollte von einem intern oder extern bestellten Verwalter verwaltet werden können. Wird ein qualifizierter Risikokapitalfonds intern verwaltet, fungiert der Fonds gleichzeitig als Verwalter und sollte demnach alle einschlägigen Anforderungen an Verwalter aufgrund dieser Verordnung erfüllen und gemäß dieser Verordnung registriert sein. Ein intern verwalteter qualifizierter Risikokapitalfonds sollte aber nicht als externer Verwalter anderer Organismen für gemeinsame Anlagen oder von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) tätig werden dürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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